Seit dem 1. Jänner 2006 ist das Behindertengleichstellungsgesetz in Österreich in Kraft. Das Gesetz sieht vor einer allfälligen Klage einen verpflichtenden Schlichtungsversuch vor.
Am 3. Dezember 2007 präsentieren Sozialminister Dr. Erwin Buchinger (SPÖ) und Dr. Günther Schuster, provisorischer Leiter des Bundessozialamts, den Tätigkeitsbericht „Behindertengleichstellung – Bericht des Bundessozialamtes 2006/2007“ über das Behindertengleichstellungspaket.
Die Zahlen
Diese Schlichtungsverfahren sind ein „großer Erfolg“, hält Sozialminister Buchinger fest. Eine begleitende schriftliche Befragung des Bundessozialamtes ergab auch ein positives Bild. 78 % der Befragten fanden das Schlichtungsverfahren „sehr gut“ und immerhin 54 % leiten aus dem Verfahren eine Verbesserung ihrer persönlichen Situation ab, wird im Rahmen der Pressekonferenz bekannt gegeben. Doch es wurden nur 62 % der Vereinbarungen auch eingehalten, wurde ebenso erläutert.
Mit Stand Ende Oktober 2007 gab es seit Jänner 2006 bisher 243 Anträge auf ein Schlichtungsverfahren. Davon wurde in 84 Fällen eine Einigung (35 %), in 91 Fällen keine Einigung erzielt (37 %), in 33 Fällen der Antrag zurückgezogen (14 %) und 35 Verfahren sind noch offen (14 %).
Mediation wurde trotz Angebots in nur vier Schlichtungsverfahren in Anspruch genommen.
Fast zwei Jahre Erfahrung
Jetzt gibt es nunmehr – nachdem des mit 1.1.2006 in Kraft getreten ist – fast zwei Jahre Erfahrung mit diesem Instrument und ich glaube, es ist nicht zu weit gegriffen, wenn man feststellt – und ich tu das -, dass das Gleichstellungspaket – und insbesondere die Schlichtungsverfahren doch als großer Erfolg zu bewerten sind.
Jetzt gibt es nunmehr – nachdem des mit 1.1.2006 in Kraft getreten ist – fast zwei Jahre Erfahrung mit diesem Instrument und ich glaube, es ist nicht zu weit gegriffen, wenn man feststellt – und ich tu das -, dass das Gleichstellungspaket – und insbesondere die Schlichtungsverfahren doch als großer Erfolg zu bewerten sind.
Der Tätigkeitsbericht des Bundessozialamtes 2006/2007 umfasst 43 Seiten und beinhaltet statistisches Material zu den Schlichtungen, gerichtsanhängige Fälle, Rückmeldungen zu den Schlichtungsverfahren und eine Reihe von Fallbeispielen.
„Selbe Niveau wie 2006“
Dr. Schuster vermutet, anhand der derzeit vorliegenden Zahlen, dass die Zahl der Schlichtungen im Jahr 2007 etwa das selbe Niveau erreichen wird wie 2006″.
Zu den Ergebnissen: Im Bereich der Arbeitswelt haben wir in etwa einem Drittel der Fälle Einigungen erzielt, in knapp der Hälfte blieb der Schlichtungsversuch ergebnislos und etwa jeder fünfte Antrag wurde zurückgezogen.
In den anderen Lebensbereichen ist die Einigungsquote deutlich höher liegt bei etwas über 50 %, knapp 40 % ohne Einigungen und haben wir nur ungefähr halb so viele Zurückziehungen, wie im Bereich der Arbeitswelt.
Insgesamt doch eine deutliche höhere Zahl an Einigungen im Bereich des Bundes-Behindertengleichstellungsrechts und eine doch deutlich höhere Zurückziehungsquote im Bereich der Arbeitswelt.
Zu den Ergebnissen: Im Bereich der Arbeitswelt haben wir in etwa einem Drittel der Fälle Einigungen erzielt, in knapp der Hälfte blieb der Schlichtungsversuch ergebnislos und etwa jeder fünfte Antrag wurde zurückgezogen. In den anderen Lebensbereichen ist die Einigungsquote deutlich höher liegt bei etwas über 50 %, knapp 40 % ohne Einigungen und haben wir nur ungefähr halb so viele Zurückziehungen, wie im Bereich der Arbeitswelt. Insgesamt doch eine deutliche höhere Zahl an Einigungen im Bereich des Bundes-Behindertengleichstellungsrechts und eine doch deutlich höhere Zurückziehungsquote im Bereich der Arbeitswelt.
Unterschiedlichkeit der Schlichtungsverfahren
Im Bericht wird auf diese Unterschiedlichkeit der Schlichtungsverfahren in der Arbeitswelt (Behinderteneinstellungsgesetz BEinstG) und den anderen Bereichen (Behindertengleichstellungsgesetz BGStG) genau eingegangen: „Ein differenzierteres Bild ergibt sich, betrachtet man die abgeschlossenen Schlichtungsverfahren nach ihrem Geltungsbereich. So beträgt die Einigungsquote im BGStG-Bereich 52 %. In 38,7 % der Fälle konnte keine Einigung erreicht werden und in 9,3 % der Fälle wurde der Antrag zurückgezogen. Im Bereich des Behinderteneinstellungsgesetztes konnten hingegen 33,8 % der Fälle mit einer Einigung abgeschlossen werden, 46,6 % endeten ohne eine Einigung und 19,5 % der Anträge wurden zurückgezogen. Insbesondere für den Bereich des BEinstG gilt aber, dass den zurückgezogenen Anträgen zu zwei Drittel eine Einigung im Vorfeld eines Schlichtungsgespräches vorangegangen ist. Unter diesem Gesichtspunkt verhält sich „Einigung“ zu „ohne Einigung“ im BEinstG-Schlichtungsverfahren in etwa 50 zu 50.“
Klagen
Informationen zum weiteren Verlauf von erfolglosen Schlichtungsverfahren sind derzeit schwer zu ermitteln, wird bekannt gegeben. „Laut Auskunft des Bundesministeriums für Justiz wird aber eine Statistikkennung der Fälle nach dem BGStG/BEinstG eingeführt werden. Außerdem sollen erstinstanzliche Entscheidungen in das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) aufgenommen werden“, hält der Tätigkeitsbericht fest.
Behindertenorganisationen
Auf die Arbeit der Behindertenorganisationen zum Gelingen der Schlichtungen wird im Bericht eingegangen, wenn es heißt: „In vielen Schlichtungsverfahren unterstützen Vertreter/innen von Behindertenorganisationen wie der KOBV, ÖZIV, BIZEPS, ÖGLB usw. die Schlichtungswerber/innen bei ihren Anliegen als Vertrauenspersonen. 2006 hat vor allem BIZEPS zu rund 20 Schlichtungsverhandlungen Vertrauenspersonen entsandt und so neben Begleitung und Unterstützung auch Einblick in die bisherigen Verfahren bekommen.“