Ablehnung der Bewerbung aufgrund der Gebärdensprache

  • SchlichtungswerberIn: Sunisa Schober
  • Unterstützt von: Ing. Lukas Huber
  • Schlichtungspartner: 1st filmacademy
  • Zeitraum: 22. Februar 2011 bis 6. Mai 2011
  • Bundesland: Wien
  • Gesetzesgrundlage: BGStG
  • Einigung: Ja

Schlichtungsantrag

Ich bin schwerhörig und habe am informellen Tag der offenen Tür am 25. Mai 2010 anlässlich der bevorstehenden internationalen Schauspielausbildung des 1. filmacademy in Wien teilgenommen. Es haben mich meine gehörlose Freundin und 2 DolmetscherInnen für Gebärdensprache begleitet.

Ich habe die Leiterin der filmacademy aus reinem Interesse gefragt, ob auch gehörlose und schwerhörige Menschen an dieser Ausbildung teilnehmen können. Ihre mündliche Antwort war, dass im Rahmen der Ausbildung erforderlich ist, singen, sprechen und hören zu können. Der künstlerische Leiter der filmacademy weist zusätzlich darauf hin, dass diese Aufnahmekriterien vom Staat festgelegt sind.

Daraufhin wurde ich von der Leiterin der filmacademy vor mehreren anwesenden Leuten mit diskriminierenden und vorurteilsbehafteten Äußerungen bedacht, unter anderem, dass gehörlose Menschen keinen Zugang ins Filmgeschäft hätten und wenn, dann hätten es einige von ihnen nur aus „Mitleid“ trotzdem geschafft. Damit nicht genug, sprach sie, dass man mit gehörlosen Menschen nicht kommunizieren könne, die Gebärdensprache eine „Babysprache“ sei und gehörlose Menschen „mit Hunden zu vergleichen“ seien.

Die Art und Weise, wie ich zur Schauspielausbildung aufgrund meiner Behinderung nicht zugelassen worden bin, hat mich sehr betroffen gemacht.

Schlichtungsvereinbarung

Der Schlichtungspartner erklärt:

Es tut uns leid, wenn Frau Schober sich persönlich angegriffen gefühlt hat und eine Ausbildung an der filmacademy von den gesetzlichen Kriterien her nicht besuchen kann.

Wir lehnen Diskriminierungen prinzipiell ab und werde mich in Zukunft für den Zugang zu einer barrierefreien Schauspielausbildung für gehörlose und Hörbehinderte Menschen einsetzen, sofern die Kosten für die Dolmetscherinnen und Maßnahmen für eine behinderungsgerechte Ausbildung von öffentlichen Stellen getragen werden.

Der Österreichische Gehörlosenbund bietet eine Kooperation mit der filmacademy an.

Bewertung durch Sunisa Schober

Positiv:

Ich bin froh, dass die Schlichtungspartnerin auch sehr betroffen war! Sie wird auch versuchen, dass sie bald für eine spezielle hörbehinderten Bachelor für filmacademy macht, aber ich bin mir nicht sicher, ob sie das schon gemacht hat, denn ich habe noch nicht von einem Ergebnis gehört.

Negativ:

Ich war sehr enttäuscht, dass sie nie zugeben konnte, was sie damals für eine Grausamkeit und Frechheit gesagt hat: „dass man mit gehörlosen Menschen nicht kommunizieren könne, die Gebärdensprache eine “Babysprache” sei und gehörlose Menschen “mit Hunden zu vergleichen” seien.“

Dazu hat sie sich noch ausgeredet, dass die ÖGS-Dolmetscher falsch übersetzt haben! Ich wäre noch gerne weiter zu Gericht gegangen, weil sie nicht zugeben konnte und auch für mich Schadenersatz abgelehnt wurde, aber da ich ins Ausland umgezogen bin und ich damals schwanger war habe ich das nicht gemacht.

Deswegen schenke ich gute Weiterbildung für hörbehinderten Menschen, was sie immer davon als Schauspieler oder Regisseur geträumt haben! Ich hoffe, dass die hörbehinderten Menschen zeigen wie viel talent sie als Schauspieler haben und auch ihre wertvollste und wunderschönste eigene Gebärdensprache, damit filmacadamey noch mehr versteht und sie voll respektiert!

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