Adäquater Kindergartenplatz verweigert

  • SchlichtungswerberIn: Michael Lenehan
  • Unterstützt von: Martin Ladstätter
  • Schlichtungspartner: Magistratsabteilung 10 – Wiener Kindergärten
  • Zeitraum: 16. November 2010 bis 14. Dezember 2010
  • Bundesland: Wien
  • Gesetzesgrundlage: WDStG
  • Einigung: Nein

Schlichtungsantrag

Wir sind Eltern von 4 Kindern, alle im Kindergarten- bzw. Schulalter. Wir wohnen in Wien. Unsere zweite Tochter ist dieses Jahr (2010) kindergartenpflichtig.

Weil sie eine Behinderung hat, bietet uns die Stadt Wien für sie lediglich einen Kindergartenplatz in einer abgesonderten Gruppe mit Kindern, die sich alle nicht typisch entwickeln.

Aus unsere Sicht liegt hier eine Diskriminierung seitens MA 10 vor:
* gegen unsere Tochter, da sie nicht unter sich typisch entwickelnden Kinder betreut und gefördert werden kann
* gegen uns als Eltern, da wir eine für uns passende Betreuung und Förderung für unsere Tochter nicht aussuchen dürfen aber für ihre Geschwister schon
* gegen uns als Familie, da unsere Kinder nicht den gleichen Kindergarten besuchen dürfen

Bewertung durch Michael Lenehan

Unser Ziel mit dieser Schichtung war, eine Kinderbetreuungslösung bei der MA 10 für unsere Tochter zu finden, die nicht gegen ihre Menschenrechte verstößt. Während des Verfahrens selbst waren die zwei Vertreterinnen der MA 10 nicht bereit auf das Thema Diskriminierung einzugehen und stattdessen nur bemüht alle Anwesenden von der Qualität der Betreuung bei der MA 10 zu überzeugen. Wir waren schon wieder mit der Einstellung der MA 10 konfrontiert, dass sie und nicht wir am besten wissen, was unsere Tochter für ihre Kindergartenbetreuung braucht.

Wir fanden immer bei der MA 10 die sehr regressiven Einstellung, dass Kinder, die entweder eine auffällige Behinderung haben oder aufwendig in der Betreuung sind, ausgesondert gehören, in Gruppen wo die notwendigen Ressourcen konzentriert zur Verfügung gestellt werden können. Es wurde seitens der Vertreterinnen der MA 10 nicht akzeptiert, dass diese Aussonderung eine Diskriminierung gegen uns und unsere Tochter darstellt. Die Vertreterinnen der MA 10 waren von ihrer eigenen Einstellung, was die Betreuung von Kindern mit Behinderung angeht, fix überzeugt. Wir hätten es nie schaffen können, die zwei MA 10 Vertreterinnen in diesem Gespräch aus ihrem Standpunkt zu versetzen. Die ständige Neigung der Schlichtungsleiterin, während des Gesprächs die Standpunkte der MA 10 Vertreterinnen zu unterstützen, machte dies nur noch unwahrscheinlicher.

Wir wussten im Voraus nicht, wer die MA 10 vertreten würde. Es hat sich herausgestellt, dass die für unsere Tochter zuständige Psychologin und eine Juristin der MA 10 das machen würden. Es hätte eigentlich jemand von der MA 10 eingeladen gehört, der/die mit unsere Anliegen bereits vertraut ist. Die MA 10 Vertreterinnen haben mehrmals betont, dass sie nur für sich selbst und nicht für ihre Arbeitgeber sprechen könnten.

Oberflächlich haben wir mit diesem Schlichtungsverfahren mit der MA 10 nichts erreicht außer, dass nicht mehr behauptet werden kann, dass es keine Probleme bei der MA 10 zum Thema „Integration“ gibt – eines gibt es auf alle Fälle. Vielleicht hat die MA 10 auch begriffen, dass wir diese Diskriminierung gegen uns und unsere Tochter ernst nehmen und nicht locker lassen werden.

Für die Schlichtungsverfahren wurden wir durch Herrn Ladstätter von BIZEPS als Vertrauensperson unterstützt. Nur seine Unterstützung sowohl beim Vorbereiten als auch seine Begleitung während der Schlichtungsverfahren selbst hat das Ganze für uns möglich gemacht.

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