Aufgrund Lähmung nicht mehr dienstfähig

  • SchlichtungswerberIn: Erika Muster
  • Unterstützt von: Martin Ladstätter
  • Schlichtungspartner: Stadtschulrat für Wien
  • Zeitraum: 20. Jänner 2009 bis 19. Juli 2010
  • Bundesland: Wien
  • Gesetzesgrundlage: BEStG
  • Einigung: Nein

Schlichtungsantrag

Im Gutachten vom 1.7.08 wird als Grund für die derzeitige Dienstunfähigkeit angegeben, dass ich halbseitengelähmt bin, wörtlich: „… auf Grund der schweren Folgeschäden bei Zustand nach Hirnblutung Oktober 2007 beruflich derzeit nicht einsetzbar.“ Tatsächlich ist aber die Lähmung die einzige schwere Folge. Weiters steht im Gutachten: „Eine reguläre Einsetzbarkeit besteht nicht und ist auch für die Zukunft nicht zu erwarten.“ Diese Prognose entmutigt mich, stellt sie doch meinen intensiven therapeutischen Prozess als sinnlos hin. Ein kognitiver Test, bei dem ich sehr gut abgeschnittten habe, bleibt im Gutachten völlig unerwähnt, was ich als kränkend empfand. Dafür wird eine deutliche Dissimulationstendenz und der Verdacht auf ein organisches Psychosyndrom ausgesprochen, was unbegründet bleibt. Was wurde hier wie getestet? Es müsste doch ein Leistungsprofil einem Anforderungsprofil gegenübergestellt werden, um aussagekräftige Begründungen zu formulieren. Aber wie meinte der Herr Doktor zum Abschied salopp und global: „Sie sind behindert, also arbeitsunfähig.“ Ich fühle mich gerade durch diese Aussage schwer diskriminiert, denn sie widerspricht dem Behinderten – Gleichbehandlungsgesetz. Kann sich ein mitteleuropäisches Land im Jahr 2008 so einen Gutachter leisten? Außerdem war auch die Fragestellung falsch. Es handelt sich nicht um die Rückkehr in den Lehrberuf, sondern in den seit 1.7.04 ausgeübten Beruf einer Direktorin eines Wiener Gymnasiums. Und jetzt zu jenem Teil, den ich meinem Dienstgeber anlaste. Das Gutachten stellt eine Empfehlung dar und muss nicht zwangsweise befolgt werden. Man gab mir zu verstehen, dass man dem Gutachter folgt und unreflektiertr vertraut, von der Präsidentin des Stadtschulrates so formuliert: „Da hätten wir dich doch nicht hinschicken müssen, wenn wir dann etwas anderes machen als in dem Gutachten steht.“ Ein wenig mehr kritische Distanz und Eigenständigkeit hätte ich von der Präsidentin de Stadtschulrates erwartet, zumal erst vor wenigen Wochen in den Medien lautstark verkündet wurde, dass ein Mann unschuldig 21 Monate in Haft war aufgrund einer Expertise eines renommierten Gutachters. Ich fühle mich durch den Wegfall meiner Arbeit, die stets ein zentraler Teil in meinem Leben war, schwer beeinträchtigt und diskriminiert, da man mir nicht einmal die Chance gibt, meine Erwerbstätigkeit trotz körperlicher Behinderung wieder aufzunehmen und unter Beweis zu stellen.

Schlichtungsvereinbarung

Die Schlichtungswerberin wird bis spätestens Mitte August 2009 aktuelle Gutachten dem Stadtschulrat vorlegen.

Vom Stadtschulrat wird festgestellt, ob die Gutachten selbst bewertet werden können oder eine medizinische Begutachtung notwendig ist. Auf Grund dessen wird entschieden ob die Schlichtungswerberin als dienstfähig einzustufen ist.

Für die Entscheidungsgrundlage wird eine Gesprächsrunde vereinbart zwischen Schulaufsicht, Personalmanagement und der Schlichtungswerberin.

Für den Fall der Dienstfähigkeit erfolgt eine probeweise Verwendung in der Funktion der Schuldirektorin. Sollte der Arbeitsversuch klappen, wird die Schlichtungswerberin für das Schuljahr 2009 / 2010 als Schulleiterin eingesetzt.

Barrierefreiheit ist für die Entscheidung der Dienstfähigkeit kein Thema.

Wenn die Dienstfähigkeit als Schulleiterin nicht gegeben ist oder der Arbeitsversuch scheitert, wird die Betrauung als Schulleiterin aufgehoben und die Dienstzuteilung zum Stadtschulrat beendet.

In diesem Fall wird sich die Schlichtungswerberin mit dem Rektorat der pädagogischen Hochschule Wien und der Abt. III/5 des BMUKK zusammensetzen um über allfällige Einsatzmöglichkeiten in Aus- und Fortbildung zu sprechen.

Anmerkungen/Bewertung

Die Schlichtungswerberin geht mit 1. Dezember 2010 in Pension, da der Stadtschulrat ihr keine Stelle mehr angeboten hat.

Bewertung durch BIZEPS

Die Schlichtung scheiterte, da trotz positiver Gutachten keine Einigung erzielt werden konnte.

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