Ausschluss von Logopädiestudium

  • SchlichtungswerberIn: Max Muster
  • Unterstützt von: Martin Ladstätter
  • Schlichtungspartner: FH Campus Wien
  • Zeitraum: 16. Juli 2009 bis 9. September 2009
  • Bundesland: Wien
  • Gesetzesgrundlage: BGStG
  • Einigung: Ja

Schlichtungsantrag

Ich wurde im Sommer an der Fachhochschule Campus Wien in den Studiengang Logopädie aufgenommen. Ich habe damals mehrmals wiederholt, dass ich Stotterer bin. Habe an diesem Tag einen guten Tag gehabt und war habe flüssig, weswegen ich nicht gestottert habe und um so mehr darauf hingewiesen habe, dass ich chronischer Stotterer bin.

Ich wurde dennoch an der Fachhochschule aufgenommen und bekam einen Studienplatz für das Wintersemester 2008 / 2009. Darüber war ich sehr überrascht und auch hocherfreut, denn es ist ein Traum für mich, Logopäde werden zu können.

Ich begann das Studium voller Eifer, es war alles neu für mich und aufregend und meine Stottersymptomatik war deutlich hörbar. Das ist nicht verwunderlich, denn in neuen, ungewohnten Situationen kann das Stottern stärker werden.

Ich hatte schnell einen guten Draht zu meinen Klassenkameraden, die meinen Wunsch, Logopäde zu werden, gut verstanden und unterstützten. Sie wählten mich sehr früh zu ihrem Klassensprecher und ich konnte einiges für die Klasse erreichen.

Innerhalb weniger Wochen wurde ich das erste Mal von der Studiengangsleiterin auf mein Stottern angesprochen. Sie teilte mir mit, dass meine Redeflussstörung deutlich hörbar sei und dass ich „aufpassen“ müsse.

Das beunruhigte mich und ich machte ihr deutlich, dass ich gerade mein Leben so organisieren würde, dass ich Logopädie studieren könnte und dass sie es sich jetzt überlegen solle, ob ich wegen des Stotterns vom Studium ausgeschlossen werden soll oder nicht. Denn jetzt könne ich noch umplanen und andere Möglichkeiten wahrnehmen.

Die Studiengangsleiterin meinte, sie stünde hinter mir und glaube an mich und ich würde es schon schaffen. Sie behauptete im Lauf des ersten Ausbildungsjahres, dass es unerheblich sei, wie mein Sprechen in der Schule sei, solange ich im Klientenkontakt auf mein Stottern „aufpassen“ würde.

Immer wieder war mein Stottern Thema, obwohl ich sehr gute schulische Leistungen erbracht habe.

Vor den ersten Praktika teilte mir die Studiengangsleiterin mit, dass sie mich in den Praktikumsstellen besuchen würde und dort Audioaufnahmen von mir erstellen würde, um zu sehen, wie es mir im Klientenkontakt ergehen würde bezüglich meiner Redeflussstörung. Ich war der einzige, dem diese Sonderbehandlung zukam.

Damals dachte ich, sie noch auf meiner Seite und konnte ihren Anforderungen gerecht werden. Ich sprach im Klientenkontakt sehr flüssig und die Studiengangsleiterin war angeblich erfreut, wie gut es mir dabei ginge.

Im Praktikum des zweiten Semesters erfuhr ich wieder eine Sonderbehandlung. Dieses Mal wurde meine Praktikumsleiterin im Vorhinein von der Studiengangsleitung über mein Stottern informiert und gebeten, diesbezüglich wöchentlich Rückmeldung zu geben. Sie ist dieser Forderung nachgekommen und hat Rückmeldungen gegeben, welche durchwegs positiv waren.

Ich sprach dieses Thema natürlich auch selbst bei meiner Praktikumsleiterin an und sie empfand es als Schikane von Seiten der Fachhochschule, dass ich so einer Sonderbehandlung unterlag.

Auch andere Logopäden gaben mir Rückmeldung, dass das unfaire Methoden seien und das gerade meine Stottersymptomatik verschlechtern würde, da ich dadurch unter großen Druck gerate. Trotz dieses Drucks von Seiten der Fachhochschule verlief mein Studium positiv, ich erfüllte alle Lernziele positiv und war weiterhin gut integriert in die Schulklasse, die jederzeit hinter mir stand.

Ich freute mich über meinen Studienerfolg und auf die Sommerferien nach dem zweiten Semester, die wir uns meiner Meinung nach alle verdient hatten.

Ein paar Tage nach Sommerferienbeginn wurde ich jedoch telefonisch gebeten, einen Gesprächstermin an der Fachhochschule wahrzunehmen, was ich trotz Ferien auch tat. Bei diesem Gespräch war auch meine Frau anwesend, außerdem die Studiengangsleiterin und die Lehrlogopädin.

In diesem Gespräch wurde aufgezählt, wann mein Stottern in welchem Zusammenhang auffällig und Gesprächsthema gewesen sei und welche Gespräche es diesbezüglich mit mir bzw. im Lehrkörper gegeben hätte. Uns war nicht klar, worum es in diesem Gespräch gehen sollte, denn dass ich mehrmals auf mein Stottern angesprochen worden war, war mir durchaus klar.

So fragte ich nach etwa einer halben Stunde, worauf dieses Gespräch hinauslaufen sollte und da erst teilte mir die Studiengangsleiterin mit, dass man (sie selbst und die Bewerbungskommission des Studiengangs) beschlossen hätte, mich von der laufen Ausbildung auszuschließen, aufgrund meiner Redeflusstörung Stottern.

Ich war sehr überrascht, denn ich hatte ja anfänglich gebeten, sich das gut zu überlegen, ob man mich trotz Stotterns weiter studieren lassen wolle. Außerdem hat sich mein Redefluss trotz immensen Drucks von Seiten der Fachhoschule nicht verschlechtert bzw. sogar verbessert. Und nun wurde diese Verbesserung geleugnet und man gab mein Stottern als Aufschlussgrund an. Auf einmal war es also doch ein Grund, mich nicht weiter studieren zu lassen. Nach über einem Jahr, in dem die Fachhochschule und die Bewerbungskommission durchgehend wussten, dass ich chronischer Stotterer bin.

Ich empfinde diesen Ausschluss als diskriminierend, denn ich habe alle Leistungen erbracht, die erforderlich waren. Ich habe trotz Sonderbehandlung alle Fächer positiv belegt und sehe keinen Grund, wieso jetzt nach einem Drittel der Ausbildung nun doch mein Stottern ein so großes Problem darstellt.

Dabei meldete die Studiengangsleiterin noch wenige Wochen vor Ende des zweiten Semesters an meine Praktikumsleiterin zurück, dass sie sich freue, dass es mir im Praktikum so gut ginge.

Ich möchte, dass dieser Ausschluss zurückgenommen wird und ich gleich behandelt werde wie meine StudienkollegInnen, so dass ich mein Studium beenden und als Logopäde arbeiten kann.

Ich denke nämlich, dass ich sehr gut als Logopäde arbeiten könnte, auch wenn die Fachhochschule der Meinung ist, dass ich als Stotterer das nicht könnte. Und das, obwohl es erfolgreiche Logopäden gibt, die selbst stottern und somit das Gegenteil beweisen! Und diese arbeiten nicht nur mit Stotterern sondern haben auch anderes Klientel.

Ich bin auch in der österreichischen und deutschen Stottererselbsthilfe sehr aktiv, habe schon mehrere Selbshilfegruppen ins Leben gerufen und bekam schon viele positive Rückmeldungen und man freue sich, einen weiteren stotternden Logopäden zu bekommen. Mir wurde sogar schon eine Zusammenarbeit mit einer österreischischen Stottertherapeutin angeboten, wenn ich mein Studium beendet hätte.

Schlichtungsvereinbarung

Folgende Einigung wurde getroffen:

  • Der Schlichtungswerber bestätigt, sämtliche Vorwürfe vom Schlichtungspartner diskriminiert worden zu sein, zurück zu nehmen.
  • Sie bestätigen weiters, keinerlei Schadensansprüche gegen den Schlichtungspartner oder dessen Mitarberinnen und Mitarbeiter geltend zu machen.
  • Sie bestätigen weiters, keinerlei Schadensansprüche gegen den Schlichtungspartner oder dessen Mitarberinnen und Mitarbeiter geltend zu machen, die im Falle einer späteren Entziehung der Berufsberechtigung oder der Nichterlangung der Berufsberechtigung oder mangelnder Berufsausübungsmöglichkeiten entstehen.
  • Der von ihnen eingezahlte Studienbeitrag wird auf den ursprünglichene Studiengang umgebucht.
  • Die Abwesenheit in den ersten beiden Ausbildungswochen des zweiten Jahrganges gilt als entschuldigt.
  • Im Falle ihres Einverständnisses mit den genannten Bedingungen erklärt sich der Schlichtungspartner bereit, im Gegenzug zu ihrer Zustimmung bereit, aus rein formalen Gründen und unpräjudiziell des vertretenen Rechtsstandpunktes den Ausschluss aus dem Ausbildungsverhältnis Logopädie-Phoniatrie-Audiologie zurückzunehmen.

Bewertung durch Max Muster

Das Schlichtungsgespräch wurde meiner Meinung nach sachlich, ausreichend und sehr gut moderiert und durchgeführt.

Sehr froh war und bin ich über die kompetente Unterstützung und Beratung durch meine Vertrauensperson.

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