Bäderbus hat mich nicht mit mitgenommen

  • SchlichtungswerberIn: Anna-Maria Hosenseidl
  • Unterstützt von: Martin Ladstätter
  • Schlichtungspartner: Magistratsabteilung 44
  • Zeitraum: 11. August 2008 bis 7. Oktober 2008
  • Bundesland: Wien
  • Gesetzesgrundlage: BGStG
  • Einigung: Ja

Schlichtungsantrag

Ich bin Rollstuhlfahrerin und bin am Sonntag, dem 22. Juni 2008 um 13.05 Uhr von der U-Bahn Station U1 Vienna International Center mit dem Bäderbus Richtung Gänsehäufel gefahren.

Der erste Bäderbus – mit Rollstuhlrampe – der im Auftrag der Stadt Wien von Blaguss gemietet wurde, hat mich überhaupt nicht mitgenommen. Ich müsste ein anderes Verkehrsmittel nehmen.

Bei der Heimfahrt um 18 Uhr gab es wieder mit dem Bäder-Bus Probleme. Beim ersten Mal hat mich der Chauffeur wieder nicht mitgenommen.

Erst nach meiner lautstarken Intervention ist dann der Autobuschauffeur ausgestiegen und hat mir gesagt, dass er mir die Rampe bei der nächsten Fahrt ausfährt.

Ich möchte hinzufügen, dass ich letzten Sommer die gleichen Probleme hatte und mich auch schriftlich beschwerte. Mir ist per Mail versprochen worden, dass sich das ändert. Es ist für einen umweltbewussten Rollstuhlfahrer sehr schwierig, öffentlich ins Gänsehäufel zu kommen.

Im Internet habe ich unter und

gelesen, dass der Bäderbus ein Service der MA 44 (Städtische Bäderverwaltung) ist.

Ich fühle mich daher als Kunde der Städtischen Bäderverwaltung der Stadt Wien und von der Firma Blaguss sehr diskriminiert.

Bäderbus der Stadt Wien
BIZEPS

Schlichtungsvereinbarung

Von der Firma Blaguss ist keine bevollmächtigter Vertreter erschienen.

Der Vertreter der MA 44 gibt bekannt, dass die Stadt Wien nach dem Bundesvergabegesetz eine Ausschreibung hinsichtlich des Beförderungsvertrages macht. In den Vergaberichtlinien wird eindeutig festgehalten, dass die Busse behinderungsgerecht sein, und für Rollstuhlfahrer benützbar sein müssen.

Der Lenker hat auf Menschen mit besonderen Bedürfnissen besonders Rücksicht zu nehmen und gegebenenfalls Hilfe zu leisten.

Nachdem die Bedingungen von der Firma Blaguss nicht eingehalten worden sind, wird der Vertreter der MA 44 eine gesonderte Sitzung einberufen und auf die Problematik eindringlich hinweisen.

Die Partner haben sich geeinigt, dass die MA 44 als Auftraggeber Kontakt mit der Firma Blaguss aufnimmt und ein Entschuldigungsschreiben von der Firma Blaguss und einen symbolischen Schadenersatz in Höhe von € 100.- einfordert. Sollte bis Ende November 2008 das Entschuldigungsschreiben und der Schadenersatz einlagen, ist das Schlichtungsverfahren mit einer Einigung abgeschlossen.

Der Vertreter der MA44 ersucht im Falle einer Beschwerde sofort mit der Infostelle, im Gänsehäufel herzustellen und den Betriebsverantwortlichen zu verlangen.

Entschuldigungsbrief Blaguss
BIZEPS

Bewertung durch Anna-Maria Hosenseidl

Die Schlichtung war für mich nicht zufriedenstellend, weil erstens kein Vertreter von Blaguss anwesend war und zweitens der Verantwortliche der Stadt Wien keine konkreten Vorschläge gemacht hat, wie er den Missstand in Zukunft beseitigen will, außer das ich mich bei der Information im Gänsehäufel beschweren kann.

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