Bankangestellte schlugen wegen einem Geräteproblem Vormundschaft vor

  • SchlichtungswerberIn: Lidija Ljubic
  • Unterstützt von: Martin Ladstätter
  • Schlichtungspartner: Erste Bank und Sparkasse
  • Zeitraum: 27. August 2019 bis 3. Oktober 2019
  • Bundesland: Wien
  • Gesetzesgrundlage: BGStG
  • Einigung: Ja
  • Klage: Nein

Schlichtungsantrag

Am 12. August 2019 um 13:00 Uhr habe ich beim Bankomaten dreimal den falschen Code eingegeben, daraufhin wurde die Karte eingezogen. Da ich an diesem Tag noch unbedingt Bargeld brauchte, suchte ich die Erste-Bank Filiale in der Thaliastraße auf.

Ich hatte einen Ausweis dabei und einen Brief von der Bank, als Beweis dafür, dass ich Kundin bin. Für diese Transaktion sollte ich eine Unterschrift leisten.

Die erste Hürde bestand darin, das Touchpad aus der fixen Verankerung hinaus zu bekommen. Ich habe Muskelschwund und aus diesem Grund war es mir nicht möglich, mit dem notwendigen Druck, meine Unterschrift zu leisten.

Das Gerät hat, auf meinen Versuch zu schreiben, nicht reagiert, obwohl ich solche Geräte normalerweise als sehr einfach zu bedienende Möglichkeit, Unterschriften zu leisten, nutzen kann. (Jeder Paketzusteller hat nutzbare Geräte). Das vorliegende Gerät war anscheinend bruchfest und für nichtbehinderte Menschen sicherlich nicht als Hürde zu erkennen, für mich persönlich stellte es aber eine große Barriere dar.

Da der Bankangestellte nicht handlungsfähig war, holte dieser die Filialleiterin um 14:15 Uhr zur weiteren Klärung. Aus verschiedenen Gründen habe ich meiner Mutter, schon vor Jahren, eine Zeichnungsberechtigung für das Konto ausstellen lassen.

Die Filialleiterin herrschte mich in wüstem Ton an, meine Mutter zu holen und wo meine Mutter denn sei. Auch, wenn sie es nicht aussprach, kam es mir so vor, als meine sie, wieso ich überhaupt ohne meine Mutter das Haus verlasse.

Als meine Mutter schließlich eintraf, führte die Filialleiterin sie in einen separaten Raum (obwohl ich die Kundin bin) und wollte mit ihr eine Lösung für dieses Problem finden.

Wenn die Türe nicht offen gewesen wäre, hätte ich nichts vom Gespräch mitbekommen. Ihr Lösungsvorschlag war, dass meine Mutter für mich eine Vormundschaft übernehmen solle.

Ich empfinde mich tief in meiner Selbstverwirklichung eingeschränkt, wenn ich nicht selbstständig über meine Bankgeschäfte verfügen kann.
Im Zuge einer telefonischen Beschwerde bei der Vorgesetzten der oben genannten Filialleiterin, schlug diese vor, dass ich bei der Stelle für Vollmachts- und Vertretungsgeschäfte vorstellig werden könne.

Eine Vollmacht zu erteilen, würde für mich bedeuten, dass ich nicht selbstbestimmt über meine Bankgeschäfte verfügen kann. Das sehe ich als schwere Diskriminierung an, da auch ein gewisser privater Bereich zwischen mir und meiner Mutter besteht. Außerdem bin ich bei vollem Bewusstsein und klarem Verstand, um meine Geschäfte selbst zu erledigen. Auch möchte ich nicht meiner Mutter oder irgendeiner dritten Person ermöglichen, über meine Finanzen, ohne mein Zutun, entscheiden zu können.

Schlichtungsvereinbarung

Die vom Schlichtungspartner getätigte Entschuldigung wurde von der Schlichtungswerberin angenommen. Bezüglich der 1000 Euro Schadenersatz wurde vereinbart, dass der Betrag auf das Konto der Schlichtungswerberin überwiesen wird.

Es muss gesichert sein, dass es der Schlichtungswerberin zukünftig, auch mit Unterschrift auf Auszahlungsbeleg (Papierform), möglich sein muss Geld abheben zu können.

Des Weiteren werden bis Oktober 2019 1000 Euro, als Ausgleich für das durch den Vorfall erlittene Ungemach, auf das persönliche Konto der Schlichtungswerberin überwiesen.

Anmerkungen / Bewertung

Bewertung durch Lidija Ljubic

An diesem Tag war ich sehr aufgeregt, weil ich noch nie in so einer Situation gewesen bin. Doch Herr Ladstätter hat mir mit seiner ruhigen und gelassenen Art und mit seinen Ausführungen geholfen mich zu entspannen.

Die Schlichtung verlief ganz angenehm und gesittet ab. Ich konnte alle meine Ausführungen anbringen und Herr Ladstätter hat mir, als ich ins Straucheln kam, sofort weitergeholfen.

Entgegen meinen Erwartungen, entschuldigte sich die Dame, die mich diskriminierend behandelt hatte, am Ende bei mir und ich bekam sogar einen Schadenersatz.

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