- SchlichtungswerberIn: Gregor Steininger
- Unterstützt von: Markus Ladstätter
- Schlichtungspartner: Actors Studio / Cineplexx
- Zeitraum: 17. Juli 2019 bis 13. August 2019
- Bundesland: Wien
- Gesetzesgrundlage: BGStG
- Einigung: Ja
- Klage: Nein
Schlichtungsantrag
Aufgrund meiner körperlichen Behinderung bin ich schon mein ganzes Leben lang auf den Rollstuhl angewiesen. Diese Tatsache hindert mich allerdings in keiner Weise daran, sowie jeder andere Mensch ohne Behinderung auch, verschiedene Aktivitäten in meiner Freizeit (im konkreten Fall einen Kinobesuch) wahrzunehmen.
An diesem Kinoabend fühlte ich mich sehr missverstanden, unwillkommen und diskriminiert. Als ich die Karten kaufte, wurden meine Verlobte und meine Freunde völlig unerwartet und unhöflich von einem Kinomitarbeiter von der Seite angesprochen: „Ich darf Sie bitten das Kino zu verlassen.“ Sie wusste nicht warum und es verwunderte sie auch, dass nicht sofort eine genauere Erklärung abgegeben wurde. Auch die unhöfliche Art und Weise, sowie die Tonlage des Mitarbeiters irritierte und verletzte sie, da sie sich selbst höflich verhalten hatte.
Die Situation war sehr unangenehm, da sowohl die Freunde, als auch die anderen Kinobesucher, die bereits hinter uns in der Schlange angestellt waren, dieses unhöfliche Gespräch mit anhören mussten und uns teilweise auch irritierte und ungläubige Blicke zuwarfen. In diesem Moment fühlte ich mich sehr schlecht und ich hatte das Gefühl etwas falsch gemacht zu haben, obwohl dies gar nicht der Fall war. Wir konnten den Film dann zwar trotzdem sehen, aber da ich weiterhin an diesen Vorfall denken musste, konnte ich den Film gar nicht genießen und war komplett abgelenkt.
Schlichtungsvereinbarung
Die Kommunikation soll dahingehend verbessert werden, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Problemkinos (nicht barrierefreien Kinos), bezüglich der Rollstuhlproblematik, ausreichend sensibilisiert werden (hinreichende Auskünfte bei telefonischen Anfragen, freundliche Hinweise vor Ort etc.).
Der Schlichtungspartner entschuldigt sich, bezugnehmend auf die geschilderten Vorfälle und bietet 20 Kinogutscheine für beide Schlichtungswerber, beliebig einlösbar, an. Sie werden postalisch versendet. Es werden weiter Bemühungen angestellt, die Situation für gehbehinderte Kundinnen und Kunden, in allen betreuten Kinos zu verbessern. Dazu gehört auch, dass sich der Schlichtungspartner bemühen wird, organisatorisch darauf Rücksicht zu nehmen, dass für den Schlichtungswerber interessante Filme in barrierefreien Kinos abgespielt werden können.
Anmerkungen / Bewertung
Diese Schlichtung hängt mit Bei Kinobesuch mit Rauswurf gedroht zusammen.
Bewertung durch Astrid Steininger und Gregor Steininger
Unsere Schlichtung war konstruktiv und respektvoll. Wir konnten vermitteln, dass der Umgangston und die Art und Weise, wie man uns als Menschen mit Behinderungen in diesem Kino behandelt hat (ein aggressives Hinausschmeißen vor allen Leuten), nicht in Ordnung war. Dies hat man eingesehen und sich entschuldigt, beziehungsweise Hintergrund und Rahmenbedingungen erläutert.
Es ist nicht möglich die baulichen Barrieren zu beseitigen. Als Entschädigung haben wir einige Kinogutscheine bekommen und das entsprechende Angebot wird in barrierefreie Kinos verlegt. Zumindest war das ein guter Kompromiss.