Busfahrer lies Rollstuhlfahrer bei Haltestelle zurück

  • SchlichtungswerberIn: Martin Ladstätter
  • Schlichtungspartner: Wiener Linien GmbH & Co KG
  • Zeitraum: 3. März 2023 bis 13. April 2023
  • Bundesland: Wien
  • Gesetzesgrundlage: BGStG
  • Einigung: Ja
  • Klage: Nein

Schlichtungsantrag

Am 27. Februar 2023 nahm ich an einer Sitzung im ORF-Zentrum teil. Als ORF-Publikumsrat habe ich dort öfters zu tun und kenne die Verhältnisse vor Ort. Die Sitzung endete um 15.45 Uhr und wenige Minuten später wartete ich auf den Bus der Linie 8A.

Ich machte mich durch ein Zeichen bemerkbar. Der Fahrer bemerkte mich beim Einfahren in die Station, hielt den Bus an und kam zur zweiten Türe. Dann klappte er die Rampe aus. Er musste feststellen, dass die Rampe nicht bis zum Gehsteig reichte und ich sie daher mit meinem Elektrorollstuhl nicht benutzen konnte (Die Station ist gebogen; siehe Bild), Ich bat ihn, den Bus so hinzustellen, dass die Rampe am Gehsteig aufliegt. Seine Kolleginnen machen dies auch so, erläuterte ich ihm. Er meinte, dies gehe nicht, murmelte scheinbar verärgert etwas, klappte die Rampe zu, stieg in den Bus ein und fuhr fort.

Meinen Persönliche Assistenten und mich ließ er einfach an der Station stehen.
Ich war entsetzt, dass ein Fahrer der Wiener Linien in einer derart diskriminierenden Vorgangsweise agiert – und das im Jahr 2023! Da ich danach einen Anruf tätigte, kann ich laut Anrufliste mit Sicherheit sagen dass der Vorfall vor 16:08 Uhr stattfand.

Ich erwarte mir für mich und meinen Persönlichen Assistenten einen immateriellen Schadenersatz gemäß BGStG.

Google Maps Ausschnitt einer sehr gebogenen Haltestelle beim Fonovitsplatz
Martin Ladstätter

Schlichtungsvereinbarung

Die Blaguss Reisen GmbH als Subunternehmer der Wiener Linien GmbH & Co KG wird einen Betrag in der Höhe von je € 500,00 für beide Personen auf das vom Schlichtungswerber sowie seinem Assistenten bekanntzugebende Konto überweisen.

Die Schlichtungspartnerin bzw. deren Subunternehmen Blaguss Reisen GmbH verpflichten sich, zusätzlich interne Schulungsmaßnahmen zur Sensibilisierung des Themas Barrierefreiheit abzuhalten.

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