Busfahrer verweigerte die Mitnahme mit Assistenzhunden ohne Maulkorb

  • SchlichtungswerberIn: Christine Utrata
  • Unterstützt von: Behindertenanwaltschaft
  • Schlichtungspartner: Blaguss / Wiener Linien GmbH & Co KG
  • Zeitraum: 27. August 2019 bis 7. Oktober 2019
  • Bundesland: Wien
  • Gesetzesgrundlage: BGStG
  • Einigung: Ja
  • Klage: Nein

Schlichtungsantrag

Zwei behinderten Menschen – meiner Tochter Kerstin Utrata und Herrn Leonidas S. und ihren zertifizierten Assistenzhunden (Signalhunde für Epilepsie) wurde die Fahrt im öffentlichen Bus verweigert. Der Busfahrer wollte unbedingt, dass den beiden Assistenzhunden ein „Beißkorb“ angelegt wird. Diese Hunde haben gar keinen Maulkorb. Beide Hunde trugen die offizielle Kenndecke mit dem Logo der Prüfstelle. Auch der Eintrag im Behindertenpass meiner Tochter wurde gezeigt.

Beide Assistenzhundeteams sind jeweils zu dritt unterwegs.

Wir waren also zu sechst auf dem Weg in den Tiergarten Schönbrunn. Leonidas S. und Familie waren bei uns zu Besuch aus Italien.

Kerstin Utrata hatte an diesem Tag Geburtstag und diesen feierten wir im Tiergarten. Leider war der Start durch diese Diskriminierung sehr belastet.
Es wurde von mir auch die Polizei gerufen, welche diesen Vorfall aufnahm und den Busfahrer dann zur Weiterfahrt anwies.

Schlichtungsvereinbarung

  • Firma Blaguss erklärt sich bereit binnen zwei Wochen eine schriftliche Entschuldigung an die Schlichtungswerberin zu senden.
  • Es wurde eine Entschädigungsleistung für beide diskriminierten Personen vereinbart.
  • Flächendeckende Schulungsmaßnahmen an alle LenkerInnen bis Ende März 2020. Laufende Schulungen, die insbesondere auf den Umgang mit Menschen mit Behinderungen als KundInnen und Kunden abzustellen sind.

Bewertung durch Christine Utrata

Ich habe diese Schlichtung als Erwachsenenvertreterin für meine Tochter Kerstin und ihren Freund Leonidas am 7.10.2019 geführt.

An der Schlichtung nahmen Firma Blaguss, Wiener Linien und der Vertreter für Schulungen der BusfahrerInnen teil.
Mit dem Schlichtungsergebnis waren ich und die beiden Betroffenen zufrieden. Sie bekamen eine Entschädigung für die erlittene Diskriminierung und ein schriftliches Entschuldigungsschreiben, zweifach – vom Busfahrer persönlich und der Firma Blaguss.

Wichtig war mir auch die künftige Schulung der BusfahrerInnen und der wertschätzende Umgang mit behinderten Menschen überhaupt. Auch dies wurde zugesagt und ich bekam ein Mail mit den 6 Terminen für die Schulungen der Firma Blaguss übermittelt.

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