Diskriminierung aufgrund des Geschlechts

  • SchlichtungswerberIn: Erika Muster
  • Schlichtungspartner: Bezirksgericht Krems
  • Zeitraum: 12. März 2008 bis 15. April 2008
  • Bundesland: Niederösterreich
  • Gesetzesgrundlage: BGStG
  • Einigung: Nein

Schlichtungsantrag

Ich bin aufgrund von Hermaphroditismus behindert. Im Zuge einer durchgeführten Exekution hat mich der Gerichtsvollzieher trotz mehrmaliger Hinweise mich mit weiblicher Anrede („Frau“) anzusprechen, beharrlich männlich angesprochen.

Bewertung durch Erika Muster

Die Schlichtung an sich war hervorragend, auch wenn die Gegenseite die Konsequenzen (Min. Schadenersatz von 400 Euro) nicht tragen wollte, und mich mit Drohungen, die schon vorher in die Wege geleitet wurden, einschüchtern wollte.

Nun laufen sowohl eine Amtshaftungsklage wie auch Strafanzeige gegen meine Person (insbesondere damit die Gegenseite ihr Gesicht wahren kann). Eine Diskriminierungsklage wurde mir vor Gericht verwehrt.

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