Diskriminierung bei Stellenbesetzung

  • SchlichtungswerberIn: Erika Muster
  • Schlichtungspartner: Universität
  • Zeitraum: 15. März 2008 bis 8. Mai 2008
  • Bundesland: Wien
  • Gesetzesgrundlage: BEStG
  • Einigung: Nein

Schlichtungsantrag

Bei der Stellenvergabe „Organisationsassistenz“ beim Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen des Schlichtungspartners, im Ausmaß von 10 Wochenstunden fühle ich mich sowohl wegen meines Geschlechts, sexueller Orientierung und meiner Behinderung diskriminiert.

Ich stelle hiermit beim Bundessozialamt den Antrag auf ein Schlichtungsverfahren wegen Diskriminierung aufgrund meines Geschlechts, meiner sexuellen Orientierung und meiner Behinderung bei der Stellenbesetzung einer Organisationsassistenz im Ausmaß von zehn Wochenstunden am Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen des Schlichtungspartners. Die Entscheidung, dass ein weniger qualifizierter Mann, der keine Ausbildung im Bereich der Frauenforschung, Gender – und Queer Studies besitzt, die Stelle am Arbeitskreis bekommen soll, trafen die Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende.

Aufgrund meines Geschlechts wurde ich deshalb diskriminiert, weil mir weniger Kompetenzen unterstellt werden, weil ich eine Frau bin, als dem ausgewählten Mann. Aufgrund meiner sexuellen Orientierung fühle ich mich deshalb diskriminiert, weil die Auskunft beim Vorstellungsgespräch mit der Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden darüber, dass ich bei der Abschlussarbeit meiner Weiterbildung, einem Journalismus-Lehrgang des Schlichtungspartners, wo ich geoutet bin, an einem lesbischen Magazin arbeite, durch meine Ablehnung als einer Person, die nicht der heterosexuellen Norm entspricht, gegen mich verwendet wurde.

Aufgrund meiner Behinderung nehme ich eine Diskriminierung an, da durch meinen Chef, meine Kollegin, mit der die Vorsitzende befreundet ist (ich habe ein Telefonat mit ihr und der Kollegin meines Chefs vermitteln sollen im Zeitraum nach meiner Bewerbung) und durch meinen einmonatigen Kuraufenthalt im September 2007 wegen Multiple Sklerose, an der Universität meine chronische Erkrankung bekannt ist.

Die Absage für die Stelle habe ich von der Vorsitzenden bekommen.

Beispiel eines Stelleninserates
BIZEPS

Anmerkungen/Bewertung

Bei der Schlichtungsverhandlung am 21. April 2008 wird vereinbart, dass die Universität bis 30. April 2008 prüfen wird, ob sie den vorgeschlagenen Schadenersatz in der Höhe von 2000 Euro bezahlen wird oder ein abweichendes Angebot gemacht wird.

Am 25. April 2008 teilt die Universität per Mail mit: Die Universität “ist nicht bereit, einer Schadenersatzforderung nachzukommen” und verweist auf ein einvernehmlich aufgelöstes Dienstverhältnis.

Darin ist folgender Punkt enthalten: “Mit dieser Vereinbarung und deren Erfüllung sind alle wechselseitigen Ansprüche zwischen den Parteien aus dem Dienstverhältnis und dessen Beendigung erledigt und bereinigt.

Bewertung durch Erika Muster

Ich bewerte die Schlichtung im Ergebnis als negativ, da ich keine Entschädigung für die Diskriminierung an meinem Arbeitsplatz aufgrund meiner Behinderung erhalten konnte. Ich hatte vorher ein Schriftstück unterschrieben, dass ich die Kosten eines Lehrgangs, den ich abgeschlossen habe, nicht an die Universität zurückzahlen muss. Darin hatte ich auch unterschrieben, dass ich keine finanziellen Forderungen mehr an die Universität stelle.

Dadurch musste ich nach dem ersten Schlichtungsgespräch erkennen, dass mir nichts anderes übrig blieb, als das Schlichtungsverfahren einzustellen. So kam für mich zum Ausdruck, dass das einzelne Individuum solch einer riesigen Institution, wie einer Universität mit rechtlicher Beratung, ausgeliefert ist und am kürzeren Ast sitzt.

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