Eingangsstufe bei bekanntem Innsbrucker Café

  • SchlichtungswerberIn: Mag.a Petra Flieger
  • Schlichtungspartner: Hotel Cafe Central GesmbH
  • Zeitraum: 10. Dezember 2010 bis 23. Dezember 2011
  • Bundesland: Tirol
  • Gesetzesgrundlage: BGStG
  • Einigung: Ja

Schlichtungsantrag

Da mein Mann einen Elektrorollstuhl benutzt, kann ich nicht gemeinsam mit ihm in das Café Central gehen. Dies empfinde ich als sehr große Benachteiligung, weil ich selbst sehr gerne dort bin. Ich habe eine Kellnerin gefragt, ob es einen barrierefreien Zugang gibt. Die Antwort war: „Nein. Aber wir helfen gerne.“

Ich empfinde es als Diskriminierung, dass mein Mann offensichtlich über die Stufen hinauf getragen werden soll. Das ist nicht nur entwürdigend sondern auch gefährlich und macht uns einen gemeinsamen Besuch des Café Central unmöglich. Ich fühle mich daher benachteiligt und diskriminiert aufgrund der Behinderung meines Mannes.

Darüber hinaus bin ich der Meinung, dass das Café Central in Innsbruck ein wichtiger Treffpunkt und Vernetzungsort ist. Ich fühle mich gekränkt und benachteiligt, dass ich nicht gemeinsam mit meinem Mann am dort stattfindenden sozialen Geschehen teilnehmen kann.

Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) schützt auch mich als Angehörige vor Diskriminierung.

Schlichtungsvereinbarung

Es wurde eine Rampe gebaut. Details siehe Anmerkungen.

Rampe zum Cafe Central Innsbruck
Mag.a Petra Flieger

Bewertung durch Mag.a Petra Flieger

Das Schlichtungsverfahren erstreckte sich über insgesamt zehn Monate. Nach einem ersten Schlichtungsgespräch Anfang Februar 2011 gab es ein zweites Gespräch Anfang Juli. Danach erfolgte die Kommunikation per E-Mail zwischen mir und dem Schlichtungspartner. Diesen erlebte ich von Beginn an als grundsätzlich sehr kooperativ, er stellte nie in Frage, dass das Café Central in Sache Barrierefreiheit ein Problem habe, bezweifelte auch nie meine Diskriminierung als Angehörige.

Bereits beim ersten Gespräch wurden mir Umbaupläne präsentiert, die im Foyer des Hotels Central einen Hublift für RollstuhlfahrerInnen vorsahen. Mir erschien die von Anfang an als schlechte Lösung, und ich blieb konsequent dabei, dass eine Rampe die weitaus bessere Lösung sei. Nach dem ersten Gespräch vereinbarten wir ein zweites Treffen Anfang Juli 2011, der Schlichtungspartner versprach, mit einem Architekten eine mögliche Rampe zu diskutieren.

Beim zweiten Gespräch teilte mir der Schlichtungspartner mit, dass laut Auskunft des Architekten eine Rampe aus Platzgründen nicht möglich sei. Er schlug nun vor, einen Treppenlift einzubauen. Von dieser Lösung war ich überhaupt nicht begeistert. Es war unklar, wie wir verbleiben sollten. Die Schichtungsreferentin wies mich auf die Möglichkeit hin, den Antrag zurückzuziehen – das erschien mir allerdings als völlig absurd. Wir verblieben daher so, dass ich den Schlichtungspartner im August 2011 direkt kontaktieren würde, um mich nach dem Stand der Dinge zu erkundigen.

In den folgenden Monaten entstand zwischen mir und dem Schlichtungspartner eine lockere E-Mail Korrespondenz. Im September 2011 besichtigten mein Mann, Martin Ladstätter und ich gemeinsam das Foyer des Hotels Central. Martin Ladstätter machte sofort den Vorschlag, dass hinter und unterhalb einer Wendeltreppe vorzüglich Platz für eine Rampe sei. Er wies außerdem auf die hohen Wartungskosten von Hub- und Treppenliften hin. Ich leitete diese Informationen per E-Mail dem Schlichtungspartner, der diesem Vorschlag viel abgewinnen konnte.

Nach ein paar Wochen erhielt ich von ihm die Anfrage, ob ich eine Lösung dafür sähe, dass die Rampe steiler als 6% ausgeführt werden könnte. Dank der Unterstützung von Martin Ladstätter konnte ich dem Schlichtungspartner die relevante Information zur Verfügung stellen. Am 23. Dezember teilte mir der Schlichtungspartner mit, dass die Rampe fertiggestellt sei.

h2. Persönliche Einschätzung

Grundsätzlich bin ich mit dieser Schlichtung sehr zufrieden, auf das Ergebnis – die Rampe im Hotelfoyer des Café Central in Innsbruck – bin ich wirklich stolz. Wahrscheinlich ist es Österreichs erste Rampe, die von einer Angehörigen erschlichtet wurde.

Dennoch sehe ich einige Aspekte sehr kritisch: Einerseits war das Verfahren für mich zeitlich sehr aufwändig, andererseits habe ich es äußerst problematisch gefunden, dass ich ohne meine fachliche Expertise in Sache Barrierefreiheit und ohne die gute entsprechende Beratung von Martin Ladstätter keine Chance gehabt hätte. Von der Schlichtungsreferentin wurde technische Information oder Beratung von Vornherein abgelehnt. Im Grunde genommen sollte ich für die Fachberatung und für die investierte Zeit ein Honorar erhalten.

*PS*: Als wir am 24.12.2011 zum ersten Mal die Rampe ausprobieren wollten, kam uns über die Rampe sehr schwungvoll ein Kinderwagen schiebender Mann entgegen.

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