Fehlender Lift in einem Universitätsgebäude

  • SchlichtungswerberIn: A.Univ.-Prof. Dr. Volker Schönwiese
  • Schlichtungspartner: Universität Innsbruck
  • Zeitraum: 7. Dezember 2010 bis 15. März 2011
  • Bundesland: Tirol
  • Gesetzesgrundlage: BEStG
  • Einigung: Ja

Schlichtungsantrag

  1. Einbau eines Liftes in ein Universitätsgebäude in dem sich das bildungswissenschaftliche Dekanat, Personalräume von Universitätsangehörigen sowie Unterrichtsräume befinden
  2. Zwischenzeitlich keine dienstlichen Veranstaltungen für den Schlichtungswerber in diesem Gebäude bzw. Verlegung von Veranstaltungen an zugängliche Orte

Schlichtungsvereinbarung

  1. Schriftliche Anerkenntnis einer mittelbaren Diskriminierung
  2. Einbau eines Liftes bis September 2011
  3. Zwischenzeitliche Verlegung von Veranstaltungen

Bewertung durch A.Univ.-Prof. Dr. Volker Schönwiese

Die Schlichtung war insbesondere auch deshalb sehr erfolgreich, da gleichzeitig eine Angehörige und ein Studierender entsprechende Schlichtungsanträge mit gleichem Inhalt stellten.

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