Gefährliche Gleisquerung ohne Hilfspersonal

  • SchlichtungswerberIn: Gerhard Walter
  • Schlichtungspartner: ÖBB-Personenverkehr AG
  • Zeitraum: 17. November 2009 bis 14. Dezember 2009
  • Bundesland: Tirol
  • Gesetzesgrundlage: BGStG
  • Einigung: Nein

Schlichtungsantrag

Am 06.11.2009 wollte ich mit dem Zug von Schwaz nach Zirl fahren – geplante Abfahrt nach Fahrplan war 12:49 Uhr, Ankunft um 13:37 Uhr.

Zwei Tage zuvor meldete ich per E-Mail die Reise beim Mobilitätsservice der ÖBB an. Der Mobilitätsservice der ÖBB teilte mir am selben Tag mit, dass sie am Bahnhof Zirl kein Personal stationiert hätten und mir daher keine Hilfestellung leisten könnten.

Verwundert über diese Meldung, machte ich auf die Möglichkeit des mobilen Einsatztrupps aufmerksam, der die Unterstützung vor Ort leisten könne und bat um eine Rückmeldung. Diesmal bekam ich die Antwort, dass es an diesem Bahnhof keinen mobilen Einsatztrupp gebe und daher die Hilfestellung nicht möglich sei.

Daraufhin erklärte ich zunächst den Sinn des mobilen Einsatztrupps und kündigte an, die Reise trotzdem anzutreten und – in Ermangelung des Hilfspersonals vor Ort – illegal die Gleise zu überqueren, um zum Bahnhofsgebäude Zirl zu gelangen. Die Benützung der Unterführung mit Stufen, kommt für mich als Rollstuhlfahrer ja nicht in Frage. Wie angekündigt, habe ich die Reise auch angetreten und überquerte (mangels Hilfspersonal) illegal die Gleise.

Aufgrund des oben ausgeführten Sachverhalts, wurde ich von den ÖBB diskriminiert. Als Kunde mit Mobilitätsbehinderung konnte ich die Reise von Schwaz nach Zirl nur unter widrigen, nicht zumutbaren Umständen ausführen.

Es ist für mich als Kunde nicht nachvollziehbar, warum der mobile Einsatztrupp vom Mobilitätsservice der ÖBB nicht beauftragt wurde. Dadurch wurde ich in die Situation versetzt, in lebensgefährlicher und vorschriftswidriger Weise die Gleise zu überqueren.

Seitens der MitarbeiterInnen war kein Bemühen zu erkennen, für mein Anliegen eine Lösung zu finden. Auf mein letztes Schreiben erfolgte keine Reaktion mehr.

Schlichtungsvereinbarung

Trotz rechtzeitiger Voranmeldung einer “Zugreise” im Regionalverkehr von Schwaz nach Zirl, war kein Hilfspersonal beim Aussteigen am Bahnhof Zirl vorhanden.

Im Schlichtungsgespräch wurde klar, dass die ÖBB nur an den “barrierefreien” Bahnhöfen Hilfen anbieten. Interessant für mich war die Aussage, dass die ÖBB mit ihrer 100%-Tochter Mungos lediglich für die Bahnhöfe Innsbruck, Wörgl, Jenbach und Schwaz einen Vertrag für die Ein- und Ausstiegshilfe haben.

Das sind im Übrigen jene Bahnhöfe, bei denen ich sie in der Regel gar nicht benötige (die meisten Züge sind Talentzüge und ich kann bei den Normbahnsteigen ohne Hilfe ein- und aussteigen – bei anderen Bahnsteighöhen ist der Zugführer verpflichtet, mir die wagengebunde Rampe zu betätigen).

Das Ganze ist ziemlich absurd bzw. der Regionalverkehr bei der ÖBB ist trotz des Einsatzes von Niederflurgarnituren auf einzelne Bahnhöfe beschränkt.

Bewertung durch Gerhard Walter

Für mich ist die Schlichtung gescheitert, weil das Ziel der barrierefreien Reisemöglichkeit mit dem Zug im Regionalverkehr weiterhin nicht möglich sein wird. Das alternative Angebot aus der Kombination von Zug und Bus ist auch kein akzeptabler Ersatz im Sinne einer Gleichstellung.

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