Grazer Filmfestival: Kinos nicht barrierefrei

  • SchlichtungswerberIn: Mag. Sebastian Ruppe
  • Schlichtungspartner: Diagonale – Forum österreichischer Film
  • Zeitraum: 6. April 2006 bis 30. Juni 2006
  • Bundesland: Steiermark
  • Gesetzesgrundlage: BGStG
  • Einigung: Nein

Schlichtungsantrag

Ich wollte mehrere Filme in drei verschiedenen Grazer Kinos im Rahmen des Filmfestivals 2006 besuchen. Ich bin mit gültigen Eintrittskarten zu den Veranstaltungsorten hingefahren und musste feststellen, dass ein Besuch der Veranstaltungen mangels Barrierefreiheit der Veranstaltungsorte nicht möglich war. Hieraus ist mir konkret ein materieller Schaden erwachsen.

Auflistung der bestehenden Barrieren: Stufen am Eingang, kein Rollstuhlstellplatz im Saal, kein barrierefreies WC / WC-Anlagen im Keller (nicht barrierefrei).

Als behinderter Mensch fühle ich mich durch die Abhaltung eines aus öffentlichen Mitteln finanzierten Filmfestivals von nationaler Bedeutung, an zu überwiegendem Teil nicht barrierefrei zugänglichen Veranstaltungsorten, diskriminiert.

Ich erwarte mir in Zukunft vom Veranstalter eine barrierefreie Zugänglichkeit für alle Veranstaltungen, ob dies durch eine Adaptierung der bisherigen Spielorte oder durch einen Wechsel an andere Veranstaltungsorte erreicht wird, ist aus meiner Sicht zweitrangig. Ich erkläre weiters, dass mir durch die Nichtzugänglichkeit des Festivals in den letzten Jahren erheblicher immaterieller Schaden entstanden ist.

Bewertung durch Mag. Sebastian Ruppe

Die Schlichtungsverhandlung war im Großen und Ganzen korrekt. Vor allem die Einbringung des Antrags war einfach und aus meiner Sicht eine Erleichterung, dass das Bundessozialamt dann den Schlichtungspartner ausfindig machen musste.

Das Verfahren hat Bewusstsein bei der Diagonale geweckt. Doch kurzfristig hat sich wenig getan.

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Grazer Filmfestival: Kinos nicht barrierefrei

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