Kein Beckenlift in Freibad

  • SchlichtungswerberIn: Dr. Toni Günkel
  • Schlichtungspartner: Magistratsabteilung 44 – Wiener Bäder
  • Zeitraum: 17. August 2009 bis 16. September 2009
  • Bundesland: Wien
  • Gesetzesgrundlage: BGStG
  • Einigung: Ja

Schlichtungsantrag

Ich bin zur Erhaltung bzw. Verbesserung meines Gesundheitszustandes (MS) auf die Benützung Öffentlicher Bäder angewiesen.

Leider gibt uns Behinderten die Gemeinde Wien nur in einem Sommerbad (Gänsehäufl) und zwei Hallenbädern (Amalienbad + Simmeringer Bad) die Chance auf akzeptable Art ins Wasser zu gelangen.

Insbesondere im ansonsten ideal behindertengerecht umgebauten „Höpflerbad“ im 23. Bezirk besteht für Rollstuhlfahrer wie ein Versuch am 16. August 2009 ergab keine Chance in das Schwimmbecken zu gelangen.

Eine als „Alibimaßnahme“ errichtete „Rutschtreppe“ heizt sich, da ganztägig der Sonne ausgesetzt, auf ca. 100 Grad auf, ist verletzungsgefährdend und von Behinderten weder allein, noch unter Beiziehung einer Begleitperson benutzbar.

Es möge daher der Gemeinde Wien auferlegt werden mindestens ein Drittel aller Bäder rollstuhlgerecht umzubauen (bei einigen Bädern gibt es baulich dazu keine Möglichkeit) und dort wo ein Rollstuhl Zugang vorhanden ist Beckenlifte zu montieren!

Schlichtungsvereinbarung

Die MA 44 – Bäder hat das Schreiben zum Anlass genommen, die Situation im Höpflerbad nochmals eingehend zu prüfen und kam zum Entschluss den vorgeschlagenen Beckenlift zu errichten, damit dieser ab der Badesaison 2010 zur Verfügung steht.

Bewertung durch Dr. Toni Günkel

Mein Wunsch nach einem Beckenlift wurde von der MA44 sofort nach Einbringen des Schlichtungsantrages erfüllt.

Offensichtlich ist die Hilfe für Behinderte auch ein Anliegen des zuständigen Stadtrates der auch in anderen Fällen sofort eingegriffen hat.

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