Kein Mobilitätskostenzuschuss mehr

    • SchlichtungswerberIn: Erika Muster
    • Schlichtungspartner: Land Oberösterreich
    • Zeitraum: 2. Jänner 2014 bis 16. Mai 2014
    • Bundesland: Oberösterreich
    • Gesetzesgrundlage: BGStG
    • Einigung: Nein

Schlichtungsantrag

      Ich bin schwer gehbehindert und seit 2005 in Pension. Zusätzlich zu meiner Pension arbeite ich noch geringfügig. Aus diesem Grund weigern sich Bund und Land OÖ mir einen Mobilitäts- bzw. Fahrtkostenzuschuss zu gewähren, der mir grundsätzlich aufgrund meiner Behinderung zustehen würde. Bis zum Jahr 2011 bekam ich entweder vom Bund bzw. später vom Land OÖ diesen Zuschuss. Aufgrund einer Richtlinienänderung vom Bund fallen geringfügig Beschäftigte dort nun vollständig heraus. Beim Land OÖ fühlt man sich zwar für PensionistInnen und Hausfrauen/Hausmänner (unabhängig von ihren Einkommen) zuständig, nicht aber für PensionistInnen mit geringfügigem Zusatzeinkommen. Ich sehe darin eine Ungereimtheit und eine große Ungerechtigkeit und habe deshalb diese Schlichtung geführt.

Bewertung durch Erika Muster

    Ich bin enttäuscht, dass sich für mich niemand zuständig fühlt und glaube weiterhin, ungerecht behandelt zu werden. Es bedarf einer politischen Entscheidung, versicherten mir sowohl Bund als auch das Land OÖ. Meine Hoffnung ist, dass sich der Bundesbehindertenanwalt dafür einsetzt, um jenen angeblich 500 – 1000 Personen in Österreich zu ihrem Recht zu verhelfen.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich