Kein Zugang zu Bezirksvertretungssitzung

  • SchlichtungswerberIn: Josef Mayer
  • Unterstützt von: Martin Ladstätter
  • Schlichtungspartner: Bezirksvorstehung des 19. Wiener Gemeindebezirkes
  • Zeitraum: 5. Februar 2007 bis 9. März 2007
  • Bundesland: Wien
  • Gesetzesgrundlage: BGStG
  • Einigung: Ja

Schlichtungsantrag

Am Donnerstag, den 1. Februar 2007, um 16 Uhr, fand im Amtshaus im Halbstock eine öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung statt. Siehe auch OTS Aussendung.

Da ich Rollstuhlfahrer bin und mir die Sitzung anhören wollte, war ich schon um 15:30 Uhr im Amtshaus. Die Portierloge war leer. Im Hof standen einige ÖVP-Bezirksräte. Ich bekundete mein Interesse, mir die Sitzung unbedingt anhören zu wollen. Sie wollten mich und meinen Elektro-Rollstuhl in den 1. Stock tragen, dies musste ich aus Gründen der Sicherheit ablehnen.

Ich schlug vor, die Sitzung ins Parterre zu verlegen, da ein ebenerdig zugänglicher Veranstaltungsraum vorhanden ist. Sie versprachen mir, den Bezirksvorsteher zu verständigen. Es tat sich lange nichts.

Nach einiger Zeit kamen Bezirksräte unterschiedlicher Parteien, bei denen ich meinen Wunsch, mir die Sitzung anzuhören, deponierte. Fünf Minuten vor Sitzungsbeginn wurde mir mitgeteilt, dass die Sitzung auf Wunsch des Bezirksvorstehers wie geplant im ersten Stock abgehalten werde. Er hätte die Sitzung verlegt, wenn er es früher erfahren hätte. Zur nächsten Sitzung sollte ich mich zwei Tage vorher anmelden, teilte man mir mit. Das ist diskriminierend, weil kein nichtbehinderter Teilnehmer sich vorher anmelden muss.

Gemäß § 5 Abs. 1 der „Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen“ sind Sitzungen der Bezirksvertretung öffentlich. Laut § 6 haben gibt es keine Pflicht sich zu Sitzungen anzumelden und es genügt ein Raum, in dem 20 Zuhörer Platz finden.

Ich verstehe, dass noch nicht jedes Amtshaus barrierefrei umgebaut wurde. Doch bei dieser Diskriminierung geht es nicht um eine bauliche Barriere, sondern man hat bewusst unterlassen, die Sitzung in einem öffentlich zugänglichen Raum im selben Haus abzuhalten. Dadurch fühle ich mich diskriminiert, weil mir die Teilnahme an der öffentlichen Sitzung verwehrt wurde.

Meine laut Bundesverfassung (Artikel 7) garantierten Rechte als Staatsbürger wurden somit beschnitten. Ich möchte meine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, nötigenfalls gerichtlich einzuklagen.

Bezirksvorstehung Döbling - Sitzungssaal im Halbstock
BIZEPS

Schlichtungsvereinbarung

Öffentliche Sitzungen der Bezirksvertretung Döbling werden hinkünftig in einem barrierefrei und öffentlich zugänglichen Raum in Wien abgehalten.

Einladung der Bezirksvorstehung Döbling
BIZEPS

Bewertung durch Josef Mayer

Der Bezirksvorsteher zeigte sich einsichtig und ließ sich überzeugen, dass öffentliche Sitzungen der Bezirksvertretung nach dem Gesetz allgemein zugänglich zu sein haben, so auch für Rollstuhlfahrer und gehbehinderte Personen.

Mit der Schlichtung war ich zufrieden, da der Bezirksvorsteher seine Zusage gehalten hat. Die Bezirkssitzungen werden im Veranstaltungssaal (Durchgang Hof) abgehalten.

Artikel auf BIZEPS-INFO:

Kein Zugang zu Bezirksvertretungssitzung

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