Kein Zugriff auf eigenes Konto mehr möglich

  • SchlichtungswerberIn: Mag. Gerhard Fechter
  • Unterstützt von: Martin Ladstätter
  • Schlichtungspartner: easybank AG
  • Zeitraum: 20. Juni 2007 bis 22. August 2007
  • Bundesland: Oberösterreich
  • Gesetzesgrundlage: BGStG
  • Einigung: Ja

Schlichtungsantrag

Bis vor kurzem konnte ich als blinder Kunde meine Bankgeschäfte online selbständig abwickeln: In- und Auslandsüberweisungen durchführen, Daueraufträge einrichten, persönliche Daten verwalten etc.

Vor kurzem hat nun die Bank das TAN-Verfahren durch das ITAN-Verfahren ersetzt. Das bedeutet, dass zur Eingabe der ITANs ein graphisches Fenster verwendet wird, das für blinde Kunden nicht mehr nutzbar ist.

Alltägliche Bankgeschäfte, die ich als blinder Kunde bisher selbständig durchführen konnte, kann ich also derzeit ohne die Hilfe von sehenden Menschen gar nicht mehr durchführen. Dadurch fühle ich mich massiv behindert und diskriminiert.

Ich möchte meine Bankgeschäfte wieder online und selbständig durchführen können, und habe erfahren, dass dies bei anderen Banken sehr wohl möglich ist.

Symbolbild Onlinebanking easybank
BIZEPS

Schlichtungsvereinbarung

  • Bis längstens 31.12.2007 wird es Herrn Mag. Fechter wieder möglich sein, seine Bankgeschäfte selbständig sicher über das Internet durchzuführen. Es handelt sich dabei um ein den Sicherheitsstandards der österreichischen Banken entsprechendes System.
  • Bis zu dem Zeitpunkt, an dem die selbständige Abwicklung seiner Bankgeschäfte wieder möglich ist, wird Herr Mag. Fechter seine Bankgeschäfte über Telefon durchführen (auch Terminüberweisungen)
  • Die Bank plant, die Kunden über Verbesserungen für sehbehinderte und blinde Kunden zu informieren.

Anmerkungen/Bewertung

Die easybank hat die Vereinbarung erfüllt. Es wurde damals vereinbart, dass blinde Menschen bis Jahresende 2007 wiederum alle Banktransaktionen wie Überweisungen etc. selbständig durchführen können sollten.

Am 28. Dezember 2007 hat die Geschäftsführerin der easybank Herrn Mag. Fechter persönlich angerufen um ihm die positive Nachricht mitzuteilen, dass nun blinde Menschen wiederum alle Banktransaktionen wie Überweisungen etc. selbständig durchführen können.

  • Die blindentaugliche Lösung muss für jeden Kunden separat freigeschaltet werden. Das heißt also, jeder, der das braucht, muss es der Bank sagen.
  • Die gefundene Lösung funktioniert nicht nur bei der easybank, sondern im gesamten BAWAG-Konzern (BAWAG, P.S.K., easybank).

“Ich habe das natürlich sofort ausprobiert und bin mit dem Ergebnis völlig zufrieden. Es klappt wieder!”, hält der Schlichtungswerber abschließend fest.

Bewertung durch Mag. Gerhard Fechter

Ich kann seit Ende Dezember 2007 wieder selbstständig und uneingeschränkt das easybank-Internetbanking nutzen. Das ist mir sehr wichtig, weil ich ja kein Bankkunde zweiter Klasse, und mit eingeschränkten Möglichkeiten, sein will.

Das Schlichtungsverfahren war ein unverzichtbares Instrument zur Erreichung dieses Zieles. In dieser Angelegenheit hätte ich nirgends kompetenteren Rat und Unterstützung bekommen können, als bei BIZEPS.

Zusammenfassend kann ich sagen, dass ich sehr froh darüber bin, dass eine lästige Barriere aus der Welt geschafft werden konnte.

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