Keine barrierefreien Toiletten am Weihnachtsmarkt

  • SchlichtungswerberIn: Andreas Pöschek
  • Unterstützt von: Martin Ladstätter
  • Schlichtungspartner: MAGMAG Events und Promotions GmbH
  • Zeitraum: 1. Februar 2009 bis 14. April 2009
  • Bundesland: Wien
  • Gesetzesgrundlage: BGStG
  • Einigung: Ja

Schlichtungsantrag

Im November und Dezember 2008 war ich mehrmals am Adventmarkt im Alten Allgemeinen Krankenhaus (AKH). Ich konnte aber leider die Toilettenanlagen nicht benutzen wie gehende Personen. Jene aufgestellten Toilettanlagen waren auf einem rund 30 cm hohen Holzpodest installiert und nur über 2 Stufen erreichbar. Vom Podest aus waren Toiletten in üblichen Zellengrößen bzw. eine Pissoiranlage erreichbar, die in keinster Weise barrierefreier Anforderung entsprach.

Es war mir somit beim Besuch des Christkindlmarktes als Rollstuhlfahrer im wiederholten Ausmaß nicht möglich, jene Toilettanlage wie andere Menschen, die nicht auf Rollstühle angewiesen sind, zu benutzen.

Die Firma MAGMAG wiederum stellte mündlich fest, dass der Adventmarkt ein Marktgebiet sei, in dem keine barrierefreien Toiletten vorgeschrieben seien. Außerdem gäbe es genügend Lokale in der Umgebung – wie u.a. die von der Brauerei Stiegl betriebene „Ambulanz” – in der man bei Bedarf als Rollstuhlfahrer die Toilette besuchen könne.

Wegen der fehlenden Toilettanlage können Rollstuhlfahrer oder gehbehinderte Menschen den Christkindlmarkt in seiner Form nicht wie andere Besucher des Marktes nutzen. Dadurch fühle ich mich diskriminiert.

Im Gegensatz zum Adventmarkt im AKH verfügen die Christkindlmärkte am Karlsplatz sowie am Rathausplatz über barrierefrei zugängliche Toilettanlagen.

Schlichtungsvereinbarung

Seitens des Schlichtungspartners wird am Weihnachtsmarkt im alten AKH zukünftig (beginnend ab 2009) neben der bestehenden WC-Anlage ein Stück “WC Kabine Rollstuhl” aufgestellt. Die Betriebszeiten der Kabine werden sich nach den Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes richten.

rollstuhlgerechtes WC am Markt
Heinrich, Alfred

Bewertung durch Andreas Pöschek

Die Schlichtung verlief mit einer sehr zufrieden stellenden Lösung – die Beseitigung der Barriere wurde vereinbart und zugesagt. Für beide Schlichtungspartner war eine derartige Schlichtung Neuland und sie konnte trotz anfänglicher Zweifel zu einem positiven Ergebnis geführt werden. Die Begleitung der Schlichtung durch den Verein BIZEPS war dank deren Erfahrung mit Schlichtungsverfahren eine starke Stütze und Erleichterung.

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