Keine Förderung für Heimunterricht

  • SchlichtungswerberIn: Dipl.-BW Jens Hurtig
  • Unterstützt von: Martin Ladstätter
  • Schlichtungspartner: Stadtschulrat für Wien
  • Zeitraum: 12. Mai 2010 bis 22. Oktober 2010
  • Bundesland: Wien
  • Gesetzesgrundlage: BGStG
  • Einigung: Nein

Schlichtungsantrag

Meine Tochter Holly, Diagnose, Trisomie 21, geboren im Jahr 2002, besuchte die Montessori Mehrstufenklasse Institut Keil von Sept. 08, bis Jan. 2010. Die Entscheidung Holly aus der Schule zu nehmen, basiert auf der Tatsache, dass Holly im oben genannten Zeitraum 6 Lehrer hatte, nie dem Integrationsprinzip nach integriert wurde, und nie die Betreuung bekam, die ihr zugestanden hätte (überwiegende Beschäftigung mit Praktikanten etc.).

Parallel wurde Holly vom Downsyndrom-Zentrum Leoben betreut, dort wurde auch erstmals ein individueller Förderplan erstellt. Zudem wurde auch hier, und das unmissverständlich, die Empfehlung ausgesprochen, Holly erst zu Beginn des Schuljahres in eine neue Schule gehen zu lassen. (Gruppenbildende Maßnahmen etc.)

Der Fond Soziales Wien hat hier auch Verständnis gezeigt und uns beraten, wie der Genehmigungsweg für eine Unterstützung auszusehen hat. Genehmigung für den Hausunterricht seitens des Stadtschulrates. Diese Genehmigung wurde uns nicht erteilt.

Ich sehe eine Diskriminierung Hollys in der Tatsache, da Holly das Recht hat, zuhause unterrichtet zu werden, und weiters das Recht als behinderter Mensch hat, eine pädagogische Förderung zu erhalten.

Ich zahle derzeit ca. € 3.800,- Lehrerhonorare, zudem habe ich einen Schulraum eingerichtet, und Unterrichtsmaterialien in Wert von ca. € 600,- eingekauft.

Bewertung durch Dipl.-BW Jens Hurtig

Für mich ist ganz klar herausgekommen, dass der Schlichtungspartner angewiesen wurde, die Diskriminierungsanzeige über die Zuweisung eines Schulplatzes, zu lösen.

Es ist uns aber gelungen, die Verhandlung wieder zum Ursprung zu führen. Dabei wurde vom Schlichtungspartner erneut unterstrichen, das nach internen Handlungsgewohnheiten nur eine Befürwortung zur Förderung des Hausunterrichts stattfindet, wenn der/die Schulpflichtige aufgrund seiner/ihrer Behinderung nicht transportiert werden kann.

In Wien sind es , laut Schlichtungspartner, nicht mehr als 5 Schüler, die die Befürwortung des Stadtschulrates bekommen, und somit in den Genuss einer Förderung kommen.

Auf meine Frage, wer denn diese 5 Schüler für 15,- Euro/Std. unterrichtet, wurde geantwortet: „Wir haben das große Glück, diesen Schülern gute Studenten zur Verfügung zu stellen“.

Feststellung: Es ist also in unserer Gesellschaft nicht möglich, behinderten und kranken Kindern, einen Pädagogen zur Verfügung stellen.

Felsleitner hat zu keinem Zeitpunkt die eigentliche Problematik, die Diskriminierung verstanden. Es wurde wiederum lediglich die Entscheidungsgrundlage erklärt, und nicht die Sache an sich. „Er würde Amtsmissbrauch begehen, wenn er den Hausunterricht befürworten würde“.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich