Leistungsverweigerung wegen Multipler Sklerose

  • SchlichtungswerberIn: Erika Muster
  • Unterstützt von: Martin Ladstätter
  • Schlichtungspartner: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck Journalismus, Papier
  • Zeitraum: 25. September 2008 bis 10. November 2008
  • Bundesland: Wien
  • Gesetzesgrundlage: BGStG
  • Einigung: Ja

Schlichtungsantrag

Ich habe Multiple Sklerose, arbeite in einer Versicherungsanstalt und bin seit mehr als 9 Jahren Mitglied bei einer Teilgewerkschaft. Die für mich zuständige Gewerkschaft der Privatangestellten Druck Journalismus Papier (GPA-djp) hat eine ÖGB Solidaritätsversicherung, die ich mit meinen Gewerkschaftsbeiträgen mitbezahle. Siehe: GPA-djp Sicherheitspaket

Bei meinem Weg in die Arbeit bin ich im Februar 2008 gestürzt und verletzte mich. Ich musste darauf hin einen Monat ins Spital und rund 13 Wochen auf Rehab fahren. Dort erfuhr ich, dass bei einem Arbeitsunfall (dazu zählt auch der Weg zur Arbeit) eine Entschädigung in Form einer Geldleistung über die Solidaritätsversicherung beantragen könne. Dies tat ich.

Mitte Mai 2008 erhielt ich ein Schreiben von der GPA-djp, damit ich weitere erforderliche Unterlagen übermitteln sollte, was ich Anfang Juni auch machte. Am 1. August erhielt ich von der WIENER STÄDTISCHEN ein Schreiben. Darin steht: „Gemäß den allgemeinen Bedingungen für eine Unfallversicherung (AUVB 1995), Abschnitt C (Begrenzungen des Versicherungsschutzes), Artikel 16, Punkt 1 sind Personen, die von einem Nervenleiden befallen sind, von der Versicherung ausgeschlossen.“ Die Versicherung teilt mir mit: „Es besteht daher kein Anspruch auf Versicherungsleistungen aus der Unfallversicherung.“ Meine Proteste bringen keinen Erfolg.

Auch die GPA-djp schreibt mir am 11. September 2008. „Laut den Bedingungen der Solidaritätsversicherung des Österreichischen Gewerkschaftsbundes besteht in ihrem Fall kein Anspruch auf Leistung, siehe Brief der Versicherung vom 1.8.2008.“ Man ergänzt: „Aufgrund eines Kulanzschreibens unserer Gewerkschaft erhalten Sie nun 150 €. Der Betrag wird Ihnen nach dem 17. September 2008 auf Ihr Konto überwiesen.“

Die Versicherung schreibt ebenfalls am 10. September 2008: „Aufgrund des vorliegenden Schreibens der GPA-djp hat unsere Schadenleitung entgegenkommend folgende außervertragliche Kulanzleistung genehmigt: Spitalsgeld Kulanzleistung 150 €Euro

Dabei hat mein Sturz auf dem Arbeitsweg gar nichts mit meiner Grunderkrankung MS zu tun. Das Verhalten der Versicherung ist aus meiner Sicht diskriminierend, weil sie mir allfällige Leistungen aus der Solidaritätsversicherung vorenthalten wollen und betonen, dass kein Anspruch besteht.

Weiters fühle ich mich diskriminiert, dass meine Gewerkschaft angeblich eine Versicherung bezahlt, die – wenn die Argumentation der Versicherung stimmen sollte – mich diskriminierend ausschließt.

Mit dem Wort Nervenleiden versucht man außerdem, Multiple Sklerose in die Nähe von psychiatrischen „Leiden“ zu rücken, was ich ebenfalls als diskriminierend empfinde.

ÖGB Sicherheitspaket
ÖGB

Schlichtungsvereinbarung

Die GPA wird dem ÖGB (als Vertragsabschlusspartner) empfehlen, die Versicherungsbedingungen für ihre Solidaritätsversicherung auf Diskriminierung zu überprüfen und mit dem Vertragspartner Wr. Städtische diesbezüglich Kontakt aufnehmen.

Anmerkungen/Bewertung

Diese Schlichtung hängt zusammen mit der Schlichtung Wiener Städtische.

Der ÖGB hat die Versicherung erfolgreich dazu gedrängt, den Passus über die “unversicherbaren Personen” aus der Solidaritätsversicherung per 1. Mai 2009 zu streichen.

Bewertung durch Erika Muster

Was wäre das für ein seltsamer Begriff von Solidarität, wo gerade die Versicherten ausgeschlossen werden, die vor einem Arbeitsunfall schon eine Krankheit hatten?

Artikel auf BIZEPS-INFO:

Leistungsverweigerung wegen Multipler Sklerose

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