Mangelnde Information zur Barrierefreiheit

  • SchlichtungswerberIn: Stefanie Strubreiter
  • Unterstützt von: Martin Ladstätter
  • Schlichtungspartner: ÖBB-Personenverkehr AG
  • Zeitraum: 14. August 2015 bis 10. September 2015
  • Bundesland: Wien
  • Gesetzesgrundlage: BGStG
  • Einigung: Ja

Schlichtungsantrag

  • am 30.6. rief ich bei der ÖBB Hotline an und erfuhr nach 10 min Warten in der Warteschleife, dass der gewünschte Ausstiegbahnhof Obertraun nicht barrierefrei zugänglich ist. Der näheste Bahnhof wäre Bad Ischl. Nach kurzer Überlegungszeit wurde daher die Ein- und Umstieghilfe für 5.7. von Wien Westbahnhof nach Bad Ischl gebucht.
  • am 5.7. traf ich eine weitere Person mit Elektrorollstuhl im Zug, der ebenfalls nach Obertraun wollte. Er hatte bei der Hotline eine Falschinformation erhalten und geglaubt, er könnte in Attnang-Puchheim in einen Niederflurwaggon umsteigen und direkt in Obertraun aussteigen.
  • wir kommen in Bad Ischl an und erfahren von dem Service-Mitarbeiter dort, dass bei ihm keine Nachricht diesbezüglich eingegangen ist und er überrascht war vom Anruf des Zugbegleiters. Auch erfuhren wir, dass Bad Aussee näher zu Obertraun ist und auch barrierefrei ist.
  • am 8.7. wurde die Rückfahrt gebucht. Auf die Frage zu Beginn des Gesprächs: „Darf ich bitte eine Einstieg- und Umstieghilfe buchen?“ antwortete der Mitarbeiter: „Was hindert Sie daran?“ Bei der Buchung wies ich ihn noch extra darauf hin, dass der Bahnhof Bad Aussee auch informiert werden muss.
  • am 11.7. in Bad Aussee war der Mitarbeiter am Bahnhof wieder sehr überrascht und hatte keine Vorinformation bezüglich einer Einstieghilfe erhalten. Er war trotzdem sehr hilfsbereit und hat uns gemeinsam mit dem Zugbegleiter in den Zug gebracht. Auch der Zugbegleiter war hilfsbereit und hatte bewirkt, dass wir trotz Verspätung, den Anschlusszug in Attnang-Puchheim erwischen.

Was ich mir für die Zukunft wünsche:

  • Vollständige Weiterleitung der Informationen zu Ein- und Umstieghilfen auch an den kleineren Bahnhöfen.
  • Kompetenter Umgang mit den Kunden bei der ÖBB-Hotline (keine Falschinformationen) –> Mehr mobile Hebelifte bzw. barrierefreie Infrastruktur auch in kleineren Bahnhöfen
  • toll wäre: Berücksichtigung in der Scotty-Abfrage, ob der Bahnhof einen Hebelift besitzt oder nicht (hatte erst zu spät gesehen, dass man mit einem Klick auf den Bahnhof –> „Ausstattung“ –> Infos über Verfügbarkeit von Hebelift etc. einsehen kann).

Schlichtungsvereinbarung

Die ÖBB bedauern, dass es zu Unannehmlichkeiten gekommen ist und richten eine Entschuldigung des Mitarbeiters aus, der die Information nicht an den Bahnhof weitergegeben hat.

Frau Strubreiter wird ein Link zugeschickt, der zu Informationen hinsichtlich der aktuellen Bahnhofsausstattungen führt.

Die ÖBB sagen zu sich zu Bemühen, das Fahrplansystem für Kunden so zu adaptieren, dass zukünftig Informationen zur Barrierefreiheit der Bahnhöfe kundenfreundlicher und leichter verständlich sein werden.

Seitens der ÖBB-Personenverkehr AG wird ein Reisegutschein in der Höhe von € 100 für die entstandenen Unannehmlichkeiten angeboten.

Bewertung durch Stefanie Strubreiter

Es war meine erste Schlichtung. Das Ergebnis ist soweit in Ordnung. Hoffe, dass die gewünschte Änderungen auch bis zum Ende des Jahres gemacht werden. Es wurde mir wie vereinbart der Link zu den Details über die Bahnhofsdaten wie vereinbart geschickt. Es ist zwischendurch noch ein anderer ähnlicher Vorfall (Falschinformation wurden bei der Hotline angegeben) passiert, den ich dann noch einmal direkt mit meinem Ansprechpartner bei der ÖBB kommuniziert und die zuständigen Personen werden jetzt nochmal gecoacht.

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