Mitarbeiter drohen mit Mitnahmeverweigerung

  • SchlichtungswerberIn: Roswitha Schachinger
  • Unterstützt von: Martin Ladstätter
  • Schlichtungspartner: ÖBB-Personenverkehr AG
  • Zeitraum: 25. Mai 2011 bis 31. Oktober 2011
  • Bundesland: Wien
  • Gesetzesgrundlage: BGStG
  • Einigung: Ja

Schlichtungsantrag

Ich fühle mich als Rollstuhlfahrerin durch die ÖBB und das für sie tätige Unternehmen Mungos (hilft behinderten Menschen am Bahnhof) diskriminiert.

Ich benötige zum Einsteigen in den Wagon die Einstiegshilfe, ich will und kann mich jedoch vom Rollstuhl in den Sitz setzen und brauche daher, zumindest bei relativ kurzen Fahrten nicht unbedingt einen Rollstuhlplatz bzw. ein WC.

Von mir wird verlangt, dass ich meine Fahrt verpflichtend voranmelde. Das ist für mich oft nicht möglich, weil ich spontan fahren will und beruflich auch muss. Kein nicht behinderter Fahrgast muß sich voranmelden, wenn er mit den ÖBB reist.

Dadurch kommt es immer wieder zu Konflikten, die stets die Drohung beinhalten, „mich ohne Voranmeldung nicht mitzunehmen“. Mal wird vom Personal des Unternehmens Mungos verlangt, „dass der Zugführer zustimmt“, dass ich mitfahren darf, mal droht mir der Zugführer „mich beim nächsten Mal nicht mitzunehmen“.

Diese Drohungen gibt es auch dann, wenn die Einstiegshilfe verfügbar ist und auch genügend Zeit ist und wurden sogar beim Einstigen in den railjet ausgesprochen, obwohl hier die Einstiegshilfe sogar eingebaut ist. Es handelt sich daher aus meiner sicht um ein reines Machtspiel und eine wiederholte Diskriminierung.

Schlichtungsvereinbarung

Schreiben der ÖBB:

Sehr geehrte Frau Schachinger,

wie bereits beim Schlichtungsgespräch am 17.08.2011 im Bundessozialamt Wien festgehalten, gibt es keine verpflichtende Anmeldung für Kunden, die eine Einstiegshilfe benötigen. Diese Verpflichtung können und dürfen wir nicht aussprechen, da wir ansonsten eindeutig gegen das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz § 5 verstoßen würden.

Um den Prozess zur Durchführung der Hilfestellung mittels der verschiedensten Hebelifte (stationär bzw. fahrzeuggebunden) planen zu können wird von der ÖBB-Personenverkehr AG eine Anmeldung nur empfohlen und bietet auch eine Menge Vorteile wie z.B.: Abklärung der Ausstattung der Bahnhöfe, Vereinbarung des Treffpunktes für eine ev. Begleitung zum und vom Bahnsteig, Durchführung der kostenlosen Reservierung des Rollstuhlstellplatzes uvm.

Es tut mir Leid, dass Sie persönlich von unseren Mitarbeitern aufgefordert wurden sich zwingend für die Hilfestellung anzumelden bzw. dass diese einen Fahrtausschluss bei Nichtanmeldung angedroht haben.

Ich möchte mich für das Fehlverhalten der Mitarbeiter bei Ihnen in aller höflichsten Form entschuldigen und hoffe, dass dies nicht mehr vorkommt.

Bewertung durch Roswitha Schachinger

Durch die ÖBB wurde gleich zu Beginn des ersten Gesprächs klargestellt, dass es künftig keine verpflichtende Anmeldung für Hilfestellungen beim Ein- und Aussteigen in den Zug mehr geben wird.

Im zweiten Gespräch wurde geklärt, dass das Mitfahren nur bei tatsächlicher Überfüllung des Zuges verwehrt werden kann.
Ich bin froh, die Schlichtung gemacht zu haben. Und ich bedanke mich vor allem bei Martin Ladstätter für seine Unterstützung in der Vorbereitung und in der Durchführung der Schlichtung

Neben dem Positiven bleibt für mich aber die Erfahrung, dass sowohl ÖBB-Mitarbeiter_innen als auch die behinderten Fahrgäste oft nicht wissen, dass es die verpflichtende Anmeldung nicht mehr gibt.

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