Mitnahme einer Begleitperson in die Wahlkabine verweigert

  • SchlichtungswerberIn: Anna Maria Hosenseidl
  • Unterstützt von: Martin Ladstätter
  • Schlichtungspartner: Bundesministerium für Inneres
  • Zeitraum: 21. Oktober 2013 bis 6. Dezember 2013
  • Bundesland: Wien
  • Gesetzesgrundlage: BGStG
  • Einigung: Ja

Schlichtungsantrag

Ich fühle mich diskriminiert, weil es mir bei der Nationalratswahl 2013 untersagt wurde, meine Persönliche Assistentin mit in die Wahlkabine zu nehmen, obwohl ich aus körperlichen Gründen nicht in der Lage bin ohne Hilfe zu wählen. Ich fühle mich diskriminiert, weil ich dadurch gezwungen war außerhalb der Wahlkabine zu wählen.

Schlichtungsvereinbarung

Die MA 62 bietet an, Frau Hosenseidl Informationen über das Wahlkartenabo zuzusenden.

Weiters wird angekündigt, eine Information für die Sprengelwahlbehörden zu erarbeiten, um einen sensibleren Umgang mit behinderten Wahlberechtigten zu erreichen und im Zweifelsfall eine positive Entscheidung zur Mitnahme einer Begleitperson zu erreichen.

Bewertung durch Anna Maria Hosenseidl

Für mich war die Schlichtung nicht sehr zufriedenstellend, denn die Wahlsprengelbehörde kann noch immer bestimmen, ob ich eine Assistenz in die Wahlzelle mitnehmen darf oder nicht. Die Dauerwahlkarte ist nur bedingt eine Lösung. Ich muss trotzdem in einem anderen Wahlsprengel wählen. Für mich wäre die Lösung gewesen, das Gesetz dahingehend zu ändern, dass jede Person die Assistenz bekommt, die er benötigt. In meinem Wahlsprengel wäre überhaupt eine gute Lösung eine größere Wahlzelle hineinzustellen, da dieses Lokal sowieso barrierefrei zugänglich ist.

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