Nespresso-Webseite nicht barrierefrei

  • SchlichtungswerberIn: Max Muster
  • Unterstützt von: Markus Ladstätter
  • Schlichtungspartner: Nespresso Österreich GmbH & Co OHG
  • Zeitraum: 30. Oktober 2012 bis 27. März 2013
  • Bundesland: Wien
  • Gesetzesgrundlage: BGStG
  • Einigung: Nein

Schlichtungsantrag

Die Webseite http://www.nespresso.com/#/at/de/ ist nicht barrierefrei. Ich kann die Webseite mit einem Screenreader nicht bedienen und somit ist für mich der Zugang zu den Informationen und Dienstleistungen des Unternehmens nicht möglich.

Bewertung durch Max Muster

Zum Schlichtungsverfahren gegen Nespresso Österreich kann ich Ihnen mitteilen, dass die von mir empfohlene Beratungsstelle „Zugang für Alle“ (in der Schweiz), die Nestle hinsichtlich der barrierefreien Gestaltung der Webseite beraten hatte, eine Evaluierung der Webseite durchgeführt und Verbesserungsmaßnahmen dem Unternehmen vorgeschlagen hat.

Nespresso Österreich hat mir einige Teillösungen zur Optimierung der Webseite präsentiert, die allerdings nicht den Kriterien der WCAG 2.0 (AA) entsprechen. Die Konformität zu den WCAG 2.0 Richtlinien bedarf einer tiefgreifenden Änderung der Struktur der Nespresso-Webseite. Die Gestaltung eines neuen Webauftritts kann nur im Rahmen einer gesamten Konzernstrategie realisiert
werden.

Der Verein Zugang für Alle konnte mir keine genaueren Informationen über den Zeitplan geben da dieser mit Nestle eine Vertrauensklausel abgeschlossen hat. Die Österreichische Filiale von Nespresso scheint in diesem Prozess nicht wirklich Einfluss zu haben bzw. für die Webseite zuständig zu sein.

Was die vollständige Umsetzung und den zeitlichen Horizont betrifft, so konnte ich aus den oben erwähnten Gründen nicht in Erfahrung bringen, wann und ob es zur Realisierung der empfohlenen Maßnahmen zur Gestaltung der barrierefreien Webseite kommen wird.

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