Neue Briefkästen nicht barrierefrei

  • SchlichtungswerberIn: Mag. Andreas Pöschek
  • Unterstützt von: Martin Ladstätter
  • Schlichtungspartner: Österreichische Post AG
  • Zeitraum: 17. April 2018 bis 18. Juli 2018
  • Bundesland: Wien
  • Gesetzesgrundlage: BGStG
  • Einigung: Ja
  • Klage: Nein

Schlichtungsantrag

Als Rollstuhlfahrer und Geschäftsmann bin ich täglich auf das Versenden und Empfangen von Poststücken angewiesen.

Aus diesem Grund freute es mich sehr, als ich von Bekannten hörte, dass die Österreichische Post neue Briefkästen aufstellt. Leider wurde ich mit einem herben Rückschlag konfrontiert.

Es war mir aus dem Rollstuhl aus nicht möglich die Briefkästen zu benutzen, da der Einwurfschlitz vom Rollstuhl aus im Sitzen nicht erreichbar war.

Neuer Postkasten mit Einwurfhöhe von knapp 150 cm
BIZEPS

Schlichtungsvereinbarung

  1. die bis zum 21.06.2018 im Zuge eines Piloten aufgestellten neuen Modelle der Postbriefkästen (Postbrief- mit Depotkasten wie beim Schlichtungsgespräch am 21.06.2018 zur Veranschaulichung hergezeigt; siehe dieser Unterlassungs- und Verpflichtungsvereinbarung angefügtes Lichtbild) bei sonstiger Exekution bis zum 31.12.2018
    • entsprechend umzugestalten (dass diese Postbriefkästen barrierefrei iSd BGStG und der ÖNORM B1600/2017 sind sowie § 9 PMG entsprechen), oder
    • gegen andere Postbriefkästen auszutauschen (die barrierefrei iSd BGStG und der ÖNORM B1600/2017 sind sowie § 9 PMG entsprechen) oder
    • zu entfernen, sofern dies nach § 9 PMG zulässig ist.
  2. es ab 21.06.2018 zu unterlassen, die unter Punkt 1. angeführten Postbriefkästen-Modelle an zusätzlichen Standorten aufzustellen.
  3. bei der Evaluierung neuer Postbriefkästen-Modelle einen Verband oder eine Organisation einzubinden, die die Interessen von Menschen mit Behinderungen vertritt.

Anmerkungen / Bewertung

Diese Schlichtung hängt mit Aufstellung nicht barrierefreier Briefkästen zusammen.

Bewertung durch Mag. Andreas Pöschek

Die Schlichtung zeigt, wie wichtig es ist neue Dienstleistungsangebote und deren Behelfsmittel von Anbeginn mit Barrierefreiheit zu planen.

Auf diese wurde augenscheinlich im Prozess der Konstruktion dieses neuen Postbriefkastens vergessen. In der Schlichtung stellte sich heraus,
dass andere Kriterien für den Postbriefkasten eine große Rolle spielten und Barrierefreiheit nicht mitgeplant wurde.

Das Leitbild und die Unternehmenswerte der Post geben Barrierefreiheit vor – die (nicht)-Ausführung schaut dann jedoch anders aus.

Durch die Schlichtung werden sicher nicht alle Postbriefkästen auf Anhieb barrierefrei – sie zeigte der Post AG jedoch deutlich auf, dass sie 2018 nicht mehr neue Angebote unter Nichteinhaltung von Barrierefreiheit realisieren können.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich