- SchlichtungswerberIn: Mag. Michael Krispl
- Unterstützt von: Martin Ladstätter
- Schlichtungspartner: mobilkom austria AG
- Zeitraum: 18. August 2006 bis 11. Oktober 2007
- Bundesland: Wien
- Gesetzesgrundlage: BGStG
- Einigung: Ja
Schlichtungsantrag
Durch einen Freund auf das Angebot aufmerksam geworden, wollte ich mich umfassend auf der Internetseite www.bob.at über das neue Handy-Angebot erkundigen.
Die Seite ist völlig neu und leider trotzdem für mich nicht durchgängig barrierefrei und gleichberechtigt nutzbar.
Ich bin von meinem Vorhaben mich umfassend zu informieren und evtl. für das Angebot zu entscheiden wieder abgekommen und fühle mich diskriminiert.
Mir ist bekannt, dass es WAI-Standards im Bereich barrierefreie Programmierung von Internetseiten gibt und ich vermute, dass diese Standards nicht erfüllt werden (obwohl das Behindertengleichstellungsgesetz dies in den Erläuterungen verlangt).
Schlichtungsvereinbarung
Die Internetseite www.bob.at wird laut mündlicher Vereinbarung bis Mitte Dezember 2006 gemäß der Fehlerliste von accessible media an WAI-AA angepasst. Die mobilkom bat einige Zeit später schriftlich um Verschiebung auf den 31. Jänner 2007, um ein ungestörten Betrieb zum Weihnachtsgeschäft zu ermöglichen. Der Schlichtungswerber stimmte der Verschiebung zu.
Anmerkungen/Bewertung
“Selbstverständlich wird mobilkom austria bei künftigen neuen einschlägigen Webauftritten dafür sorgen, dass alle relevanten Informationen auch für Behinderte möglichst leicht verfügbar sind”, hält das Unternehmen schriftlich fest.
Ende Jänner 2007 führt “accessible media” für Herrn Mag. Krispl einen nochmaligen Test der betreffenden Seite durch und fasst das Ergebnis so zusammen: Nach noch kleinen Überarbeitungen “ist sehr wahrscheinlich, dass diese Seite als zugänglich einzuschätzen ist”. Im folgenden Monat ging die Seite verbessert unter www.bob.at online.
Bewertung durch Mag. Michael Krispl
Für mich ist die selbstständige und barrierefreie Nutzung des Internets via Computer mit Screenreader und Braillezeile besonders wichtig, da es für mich den Zugang zu Informationen bedeutet, den ich ansonsten ohne Unterstützung anderer Personen nicht hätte; es bedeutet also für mich Selbstständigkeit, Unabhängigkeit und Selbstbestimmtheit.
Deshalb verärgert es mich auch sehr, wenn mir Informationen im Internet vorenthalten werden, weil eine nicht barrierefreie Programmierung aus Unachtsamkeit oder gar Wurschtigkeit vorgenommen wurde. Vor diesem Hintergrund war es mir ein großes Anliegen, dieses Schlichtungsverfahren einzuleiten.
Da seitens des belangten Unternehmens relativ rasch eingelenkt und auch effektive Maßnahmen zur Schaffung eines barrierefreien Zugangs und der Nutzbarkeit seiner Website und damit der Informationen für alle Kunden gesetzt wurden, bin ich mit dem Ergebnis ausgesprochen zufrieden und froh, dass wir nun dieses wertvolle Instrumentarium eines Behindertengleichstellungsgesetzes mit dem Schlichtungsverfahren und Klagsmöglichkeiten haben und nützen können.