Nicht barrierefreies Internetangebot

  • SchlichtungswerberIn: Eva Papst
  • Unterstützt von: Martin Ladstätter
  • Schlichtungspartner: ORF – Österreichischer Rundfunk
  • Zeitraum: 2. Februar 2008 bis 10. Dezember 2008
  • Bundesland: Wien
  • Gesetzesgrundlage: BGStG
  • Einigung: Ja

Schlichtungsantrag

Als blinde Konsumentin des ORF und leidenschaftliche Radio-Hörerin ärgere ich mich immer wieder über die Barrieren, die mir beim Surfen auf den Internetangeboten des ORF begegnen. Ich beschäftige mich sehr viel mit dem Thema barrierefreies Internet und kenne mich dementsprechend auch mit den mir zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln aus.

Die Angebote entsprechen in vielen Punkten nicht den WAI-Richtlinien und ich fühle daher bei der Nutzung des Angebots behindert. Dieses Angebot ist für mich nicht in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe, zugänglich und nutzbar.

Mir geht eine Reihe von wichtigen Informationen – beispielsweise bei Bildbeschriftungen – verloren. Die Nachrichtenseiten sind leider so barrierebehaftet, dass ich in der Praxis Nachrichten bei anderen Online-Angeboten lesen muss. Auch der Online Shop ist für mich als blinde Kundin nicht adäquat benutzbar.

Internetauftritte öffentlichrechtlicher Sender im Ausland (BBC oder auch Tagesschau) zeigen, dass die im Jahr 1999 eingeführten WAI-Richtlinien in der Praxis umgesetzt werden. Ich erwarte daher vom ORF ebenso einen barrierearmen Internetauftritt.

ORF Online
BIZEPS

Schlichtungsvereinbarung

Für den Fall, dass ein grundlegender Relaunch der ORF Internet-Seiten news.ORF.at, sport.ORF.at, oe1.ORF.at, oe3.ORF.at, oesterreich.ORF.at und science.ORF.at vorgenommen wird, verpflichtet sich der ORF diesen Relaunch nach dem aktuellen barrierefreien Standard der futurezone vorzunehmen.

Anmerkungen/Bewertung

Im Laufe der Schlichtung wurde das Internetangebot futurezone neugestaltet, siehe BIZEPSINFO Artikel: “ORF: Neugestaltung von futurezone.orf.at”

Bewertung durch Eva Papst

Während der Schlichtungsverhandlungen gewann ich den Eindruck, dass innerhalb des ORF ganz unterschiedliche Ansichten vertreten werden. Das trifft sowohl auf das Maß der Zugänglichkeit (oder Unzugänglichkeit) der Webseiten zu als auch auf den Stellenwert, den man dem Thema Accessibility einzuräumen bereit ist.

Dass es unter diesen nicht gerade günstigen Voraussetzungen zu einer Einigung kommen konnte, ist meiner Ansicht nach vor allem dem enorm engagierten technischen Team zu danken, andererseits auch der fundierten Kenntnis der Gesetzeslage durch meine Vertrauensperson, Martin Ladstätter.

Artikel auf BIZEPS-INFO:

Nicht barrierefreies Internetangebot

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