Nicht normgerechtes Behinderten-WC

  • SchlichtungswerberIn: DSA Manfred Srb
  • Unterstützt von: Martin Ladstätter
  • Schlichtungspartner: CA Immo Galleria Liegenschaftsverwaltungs GmbH
  • Zeitraum: 9. Juni 2010 bis 8. Juli 2010
  • Bundesland: Wien
  • Gesetzesgrundlage: BGStG
  • Einigung: Ja

Schlichtungsantrag

Ich habe anläßlich eines Besuches des Einkaufszentrums „Galleria Landstraße“ in 1030 Wien, Landstr. Hauptstraße 99 die vor einigen Monaten neu gestaltete Behindertentoilette aufgesucht und musste dabei feststellen, dass diese nicht barrierefrei zugänglich ist.

Konkret bedeutet dies, dass sie in rund dreiviertel der von mir überprüften Punkte weder der infrage kommenden ÖNORM noch der Bauordnung für Wien entspricht.

Schlichtungsvereinbarung

Die Toilette wurde entsprechend umgebaut.

barrierefreie WC-Anlage
BIZEPS

Bewertung durch DSA Manfred Srb

Ganz bestimmt hat diese Schlichtung bewirkt, dass die beanstandeten Mängel so besonders schnell behoben worden sind. Normalerweise dauert so etwas in Wien oft Monate und manchmal sogar noch länger.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich