Nichtbestellung zum ORF-Publikumsrat

  • SchlichtungswerberIn: Ing. Lukas Huber
  • Unterstützt von: Dr. Erwin Buchinger
  • Schlichtungspartner: Bundeskanzleramt
  • Zeitraum: 3. Juni 2010 bis 20. Oktober 2010
  • Bundesland: Wien
  • Gesetzesgrundlage: BEStG
  • Einigung: Nein

Schlichtungsantrag

Am 19.2.2010 hat Bundeskanzler Werner Faymann via Presseaussendung die Vertreterinnen für den Bereich behinderte Menschen im ORF-Publikumsrat gemäß § 28 Abs. 11 iVm Abs. 4 ORF-G bestellt. Mag.(FH) Erich Fenninger sowie Dr. Elisabeth Pittermann-Höcker, beide selbst nicht behindert.

Ich wurde von der ÖAR, der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, dem Dachverband der Behindertenverbände in Österreich, gemäß § 28 Abs. 4 ORF-G in Form eines Dreiervorschlages gemeinsam mit zwei ebenfalls Betroffenen, für die Funktion eines Publikumsrates vorgeschlagen.

Ich fühle mich durch meine Nichtbestellung und die Bevorzugung von zwei nichtbehinderten Kandidatinnen für den Bereich behinderter Menschen noch dazu nichtrepräsentativer Organisationen gemäß BGStG diskriminiert und ersuche Sie um Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gemäß § 14 BGStG.

Anmerkungen/Bewertung

Vorschlag des Behindertenanwaltes (meiner Vertrauensperson), Dr. Buchinger, zur Abänderung des ORF-Gesetzes:

“Im Zuge der gegenwärtigen parlamentarischen Verhandlungen zur Novellierung des ORF-Gesetzes wird sich der Bundeskanzler dafür verwenden, dass § 28 Abs. 4 und Abs. 11 des ORF-Gesetzes dahingehend geändert werden, dass das Vorschlagsrecht für den Bereich der Menschen mit Behinderung der Dachorganisation ÖAR zukommt und der Bundeskanzler aus einem 3-er Vorschlag der ÖAR auswählen kann. Eine entsprechende Gesetzesänderung wird bis Ende 2011 angestrebt.”

Im ORF-Publikumsrat ist die Einbindung und Selbstvertretung behinderter Menschen noch nicht verankert.

Bewertung durch Ing. Lukas Huber

Ich bin nach wie vor erschüttert über die Entscheidung des Bundeskanzler Faymann, die drei behinderten Kandidaten nicht zu berücksichtigen, die von der repräsentativen Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs, der ÖAR, als Kandidaten für den ORF-Publikumsrat nominiert worden sind.

Aus diesem Grund hat sich der Bundeskanzler zwei Schlichtungsverfahren eingehandelt. Das Erste wurde von Mag. Gerhard Höllerer, Präsident des Österreichischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (ÖBSV), das Zweite von mir später eingereicht. Beim Schlichtungsverfahren wurde Bundeskanzler Faymann vom leitenden Prokuraanwalt der Finanzprokuratur und einem Mitarbeiter vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes vertreten.

Beim ersten Schlichtungstermin legte Behindertenanwalt Dr. Buchinger eine etwas präzisere Formulierung für ein streitbeendendes Schreiben des Bundeskanzleramtes (siehe Anmerkungen).

Die Vertreter des Bundeskanzlers konnten diesem Text nicht zustimmen, standen ihm eher ablehnend gegenüber und wollten ihn dem Bundeskanzler vorlegen. Der Leiter des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes lehnte den Text schließlich ab.

Den schriftlichen Lösungsvorschlag von Herrn Staatssekretär Dr. Ostermayer – gerichtet an Herrn Mag. Höllerer – erachtete ich als ungenügend und nicht konkret genug, daher erklärte ich das Schlichtungsverfahren für gescheitert.

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