- SchlichtungswerberIn: Theresia Haidlmayr
- Unterstützt von: Martin Ladstätter
- Schlichtungspartner: Interio AG
- Zeitraum: 22. Juni 2009 bis 31. August 2009
- Bundesland: Wien
- Gesetzesgrundlage: BGStG
- Einigung: Nein
Schlichtungsantrag
Im Jahr 2007 wurde Interio, 1060 Wien, Mariahilferstraße 19-21 umgebaut. Im Zuge des Umbaus wurde der bis damals barrierefreie Eingang, der durch eine fix aufgelegte Rampe sichergestellt war (stufenlose Berollung ins Parterre), entfernt, obwohl die im Eingangsbereich bestehende Stufe trotz Zusage nicht entfernt wurde.
Seit mehr als 2 Jahren versuche ich immer wieder zu erreichen, dass zumindest die alte Lösung wieder hergestellt wird. Trotz zahlreicher Telefonate mit den zuständigen GeschäftsführerInnen hat sich nichts geändert, ich kann seit dem Umbau nicht mehr in das Geschäft, deshalb fühle ich mich als Konsumentin mit Behinderung diskriminiert.
Ich habe den noch immer aufrechten Diskriminierungstatbestand vor kurzem wieder der Bezirksvorsteherin, Frau Kaufmann, mitgeteilt und ihr gesagt, dass ich jetzt ein Schlichtungsverfahren einleiten werde, weil es einfach noch immer keine Lösung gibt, welche die barrierefreie Berollung wieder sicherstellt. Frau Kaufmann hat mir mitgeteilt, dass es wieder eine neue Geschäftsführung gibt und sie das Gefühl hat, dass es diesmal zu einer Beseitigung des Diskriminierungstatbestandes kommen könnte. Das ist der Anlass, warum ich jetzt das Verfahren einleite.
Bewertung durch Theresia Haidlmayr
Die Interio Schlichtung ist gescheitert, weil Interio von der Bezirksvorsteherin Parkflächen haben will und die Rampe als Faustpfand einsetzt. Also, wenn es keine unentgeltlichen Parkplätze für Interio im Bezirk geben wird, dann machen die auch keine Rampe. Diese Info habe ich aus Insiderkreisen von Interio.