Renovierte Filiale mit Stufe

  • SchlichtungswerberIn: Theresia Haidlmayr
  • Unterstützt von: Martin Ladstätter
  • Schlichtungspartner: Anker Snack & Coffee GmbH
  • Zeitraum: 13. Jänner 2009 bis 16. Februar 2009
  • Bundesland: Wien
  • Gesetzesgrundlage: BGStG
  • Einigung: Ja

Schlichtungsantrag

Im Herbst 2008 wurde die Anker Filiale in 1070 Wien, Neubaugasse 1 renoviert und umgebaut. Im Zuge des Umbaus wurde die gesamte Fassade neu gebaut und zu einer großen Glasfront umgebaut. Bereits während der Bauphase habe ich mit dem zuständigen Gebietsleiter, Herrn R. telefoniert und darauf aufmerksam gemacht, dass der Eingangsbereich barrierefrei zu gestalten ist. Er hat mir mitgeteilt, dass dies nicht gemacht wird. Ich fühle mich dadurch als behinderte Konsumentin diskriminiert. Telefonate mit Anker führten ebenfalls nicht dazu, einen barrierefreien Eingang herzustellen. Jetzt ist das Geschäft umgebaut und wieder eröffnet. Für RollstuhlfahrerInnen ist keine Benutzung möglich, da das Kühlregal auf der rechten Seite im Eingangsbereich aufgebaut wurde, die auch den niedrigsten Niveauunterschied hat. Dort könnte ohne Probleme ein barrierefreier Einfahrtsbereich geschaffen werden. Bei einem weiteren Telefonat schlug ich Herrn R. vor, das Kühlregal doch auf die andere Seite zu stellen und eine minimale Rampe (so wie es auch in der Filiale Mariahilferstraße 91 gelöst wurde) anbringen zu lassen. Dies wurde von ihm abgelehnt. Er sagte, ich könne ja in den 6. Bezirk, in die Mariahilferstraße 91 um mein Brot fahren. Er werde sicher im Eingangsbereich nicht ändern lassen. Diese Aussage empfinde ich als eine Zumutung. Als ich ihn darauf aufmerksam machte, dass ich mich durch sein Verhalten und seine Verweigerung, den „neuen“ Eingang in der Neubaugasse 1 barrierefrei berollbar zu machen, diskriminiert fühle und ein Schlichtungsverfahren einleiten werde, sagte er: „Tun Sie, was Sie wollen, ich werde es darauf ankommen lassen“. Aufgrund der Tatsache, dass ich die neu umgebaute Filiale wieder nicht nutzen kann, fühle ich mich diskriminiert.

Stufe beim Anker Neubaugasse 1
BIZEPS

Schlichtungsvereinbarung

  1. Anker Snack & Coffee Gastronomiebetriebsges.m.b.H. verpflichtet sich den Eingang der Filale Neubaugasse 1 bis zum 30.7.2009 abzuschließen.
  2. Der Umbau hat wie folgt zu erfolgen: Die Eingangstür wird verbreitert, eine Abschrägung wird nach innen gelegt. Anker Snack & Coffee verpflichtet sich zur Einhaltung der ÖNORM B 1600.
  3. Dem Bundessozialamt und der Schlichtungswerberin wird bis zum 30.6.2009 per Mail ein Plan des Umbaus zugesandt.
Anker Neubaugasse nach dem Umbau mit Rampe
BIZEPS

Anmerkungen/Bewertung

  1. Der Schlichtungspartner wird den Umbau der Filiale Neubaugasse 1 in die Wege leiten. Dazu gehört u.a. die Einholung der Zustimmung des Vorstandes, die Einholung einer Baubewilligung und die Handwerkerbeauftragung. Der Umbau soll den barrierefreien Zugang zur Filiale durch die Versetzung der Eingangstür und durch Anbringen einer Abschrägung nach innen ermöglichen.
  2. Sollte der Umbau bis zum 5.6.2009 abgeschlossen sein, ist eine Einigung erzielt und das Schlichtungsverfahren ist damit abgeschlossen. Der Schlichtungspartner wird das Bunsessozialamt informieren.
  3. Sollte der Umbau nicht bis zum 5.6.2009 abgeschlossen sein, wird ein neues Schlichtungsgespräch am 8.6.2009 um 10:00 Uhr stattfinden.

Bewertung durch Theresia Haidlmayr

Ich bin mit dem Ergebnis vollauf zufrieden. Der zuständige Mitarbeiter von Anker, der bei der Schlichtung dabei war, hat sofort reagiert und somit ist dieses positive Ergebnis zustande gekommen. Die Zusammenarbeit mit Anker war mehr als produktiv, zumal auch zugesagt wurde, dass bei den Neu-, Um- und Zubauten von anderen Anker Filialen diese Fehler nicht mehr passieren werden. Ich hoffe die Erinnerung bleibt auch erhalten.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich