Rollstuhlplatz verkauft, den es nicht gab

  • SchlichtungswerberIn: Margit Scherzer
  • Unterstützt von: Martin Ladstätter
  • Schlichtungspartner: Wiener Staatsoper
  • Zeitraum: 13. März 2006 bis 24. April 2006
  • Bundesland: Wien
  • Gesetzesgrundlage: BGStG
  • Einigung: Ja

Schlichtungsantrag

Ich bestellte eine Rollstuhlplatzkarte und eine Karte für meine Begleitperson. Als wir im Veranstaltungsgebäude angekommen sind, bin ich mit einem Treppenlift zum Aufzug gebracht worden. Beim Aufzug standen relativ viele Menschen. Nach einiger Zeit, nachdem sich mehrere von uns beschwert hatten, teilte uns ein Angestellter mit, dass der Aufzug außer Betrieb ist.

Wir wurden zu einem anderen Aufzug gebracht, doch leider standen dort sehr viele Leute, die eigentlich die Treppe nehmen hätten können. Ich fand es nicht in Ordnung, dass keine Rücksicht auf Rollstuhlfahrer genommen wird.

Nach 20 Minuten hatten wir es endlich geschafft und waren im Foyer angekommen. Ich war der Meinung, wir hätten die größte Hürde für diesen Abend genommen. Doch leider teilte mir der Billeteur mit, dass Rollstuhlkarten zwar verkauft werden, aber keine Rollstuhlplätze ausgebaut wurden.

Es ist für mich unvorstellbar, dass so etwas passieren kann. Uns ist angeboten worden, dass wir entweder das Geld zurück erstattet bekommen oder einen Platz am Gang einnehmen könnten. Wir entschieden uns notgedrungen den Gangplatz zu nehmen.

Jedoch wurden wir von einem weiteren Angestellten darauf hingewiesen, dass es eigentlich verboten ist am Gang zu stehen, da er ein Fluchtweg ist. Ich habe sehr schlecht gesehen und bin auch gekränkt, wie die Staatsoper mit mir als behinderten Menschen und Kunden umgeht.

Schlichtungsvereinbarung

Die Staatsoper entschuldigt sich schriftlich und versichert, dass dies bei der Generalprobe zum nächsten Opernball besser organisiert wird. Frau Scherzer erhält für sich und eine Begleitperson Freikarten für die Veranstaltung 2007, sowie für eine Veranstaltung nach Wahl aus der Saison 2006/2007.

Entschuldiungsbrief Staatsoper
BIZEPS

Anmerkungen/Bewertung

Die Schlichtungswerberin nahm die Entschuldigung an und daher konnte die Schlichtung am 24. April 2006 – ohne einer Schlichtungsverhandlung abzuhalten – mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen werden. (Formaler Status: Die Schlichtung wurde zurückgezogen.)

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