Stufe in Geschäftsfiliale nach Umbau

  • SchlichtungswerberIn: Anna-Maria Hosenseidl
  • Unterstützt von: Martin Ladstätter
  • Schlichtungspartner: BILLA AG
  • Zeitraum: 23. April 2007 bis 21. Mai 2007
  • Bundesland: Wien
  • Gesetzesgrundlage: BGStG
  • Einigung: Ja

Schlichtungsantrag

Ich wohne im 8. Bezirk und bei mir wurde eine Filiale von BILLA umgebaut. Diese Filiale in der Josefstädter Straße 78 war vor dem Umbau zugänglich.

Danach befand sich beim Eingang eine Stufe. Im November 2006 wurde von BIZEPS bei der zuständigen Stelle der Stadt Wien (MA 34) eine „Barrierenmeldung“ erstattet und der Bezirk informiert; teilten mir Mitarbeiter von BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben auf Anfrage mit.

Es kam heraus, dass laut Baupolizei die Höhendifferenz in den Plänen nicht erkennbar war.

Mir wurde auch berichtet, dass es eine Ortsverhandlung gegeben haben soll und der Umbau höchstwahrscheinlich geltendem Recht widerspricht. Trotzdem wurde von den Verantwortlichen bisher kein Umbau vorgenommen.

Ich kann daher noch immer nicht barrierefrei und selbstständig diese Filiale benutzen und fühle mich diskriminiert. Es kann doch nicht sein, dass nach einem Umbau etwas bisher Zugängliches, unzugänglich ist. Ich erwarte einen Umbau und leite hiermit eine Schlichtung ein.

Eingang Billa mit Stufe
BIZEPS

Schlichtungsvereinbarung

  • Bis 16. Juli 2007 wird die Filiale Josef Städter Straße 78 entsprechend den einschlägigen ÖNORMEN barrierefrei zugänglich sein.
  • Frau Hosenseidl erhält Einkaufsgutscheine in der Höhe von 400 Euro und ein schriftlches Entschuldigungsschreiben
Eingang Billa ohne Stufe
BIZEPS

Anmerkungen/Bewertung

Im betreffenden Bescheid vom 9. August 2006 wird von der MA 37 unter Punkt 11 vorgeschrieben: “Nach Fertigstellung der Bauarbeiten ist … eine Fertigstellungsanzeige zu erstatten, der folgende Unterlagen anzuschließen sind: Eine Bestätigung eines/r Ziviltechnikers/in über die bewillungsgemäße und den Bauvorschriften entsprechende Bauausführung sowie darüber, dass die vorgelegten Unterlagen vollständig sind und die Grundsätze des barrierefreien Bauens und Planens eingehalten werden”. Trotzdem gab es nach dem Umbau eine Stufe.

Neben der Schlichtungswerberin gab es auch Druck seitens der Bezirkesvorstehung Josefstadt, diese Barriere zu beseitigen. BIZEPS informierte die zuständigen Stellen bei der Stadtverwaltung und meldete die Verletzung der Bauordnung.

“Nach Auskunft der Baupolizei war in den Plänen die Höhendifferenz nicht ersichtlich”, erläuterte der Koordinator für “Barrierefreies, behinderten- und generationsgerechtes Planen, Bauen und Wohnen” in Wien und kündigte im Jänner 2006 an: “Der Planverfasser wurde im Zuge der Benützungsbewilligung aufgefordert, die barrierefreie Erschließung des Geschäftslokales herzustellen”.

Gegen die BILLA AG soll auch ein Strafverfahren durch die Baupolizei eingeleitet worden sein. Der Koordinator informierte im Februar 2007: “Nach letztem Informationsstand durch die Baubehörde läuft die Frist der Aufforderung zur Beseitigung der Barriere demnächst ab. Weder der Planverfasser noch der Bauwerber haben bisher Maßnahmen gesetzt. Die Baubehörde wird demnach einen Bauauftrag zur Behebung der Abweichung von der Bauvorschrift veranlassen”.

Der REWE Konzern, zu dem auch die BILLA AG gehört, gründete nach mehreren gleichartigen Vorfällen eine Arbeitsgruppe, unter Einbeziehung von Betroffene, um derartige Missstände für die Zukunft zu vermeiden.

Bewertung durch Anna-Maria Hosenseidl

Ich schätze die Billa-Schlichtung teilweise positiv ein, denn wenn ich in der Stadt unterwegs bin und ich sehe eine umgebaute Filiale ist sie entweder ohne Türen oder sie hat eine steile Rampe oder wie in einen Fall das man von den Seiteneingang barrierefrei in das Geschäft kommt.

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