Tarifungleichbehandlung je nach Behinderungsart

  • SchlichtungswerberIn: Gerhard Kohler
  • Schlichtungspartner: WIENER LINIEN GmbH & Co KG
  • Zeitraum: 11. Jänner 2007 bis 9. März 2007
  • Bundesland: Wien
  • Gesetzesgrundlage: BGStG
  • Einigung: Nein

Schlichtungsantrag

Ich mache geltend, dass ich als Zivilbehinderter keine Freifahrt erhalte. Ich fühle mich gegenüber Kriegsbeschädigten, blinden bzw. stark sehbehinderten Personen diskriminiert, weil diese unentgeltlich befördert werden. Ich mache den Ersatz des Vermögensschadens in Höhe einer halben Jahreskarte aus 2006 geltend.

Anmerkungen/Bewertung

Die unentgeltliche Beförderung von Schwerkriegsbeschädigten erfolgt gegen Vorlage des Schwerkriegsbeschädigtenausweises. Inhaber eines Sozialpasses vom Sozialreferat der Stadt wird eine Ermäßigung (Halbpreis) gegen Gegenverrechnung mit der Stadt Wien gewährt, wird vom Vertreter der Wiener Linien beim Schlichtungsgespräch mitgeteilt. Der Diskriminierungsvorwurf wird daher zurückgewiesen.

Bewertung durch Gerhard Kohler

Die Wiener Linien erschienen mit zwei juristisch geschulten Personen, die nachdrücklich erklärten, dass meine Rechtsansicht bezüglich Ungleichbehandlung von behinderten Menschen – zwischen Kriegsopfern, Sehbehinderten und Zivilbehinderten – unrichtig sei.

Die Schlichtung verlief für mich nicht zufrieden stellend, weil die Wiener Linien behaupten für Kriegsopfer und sehbehinderte Personen Zuschüsse zu erhalten, nicht jedoch für Zivilbehinderte.

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Tarifungleichbehandlung je nach Behinderungsart

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