Tarifungleichbehandlung je nach Behinderungsart

  • SchlichtungswerberIn: Gerhard Kohler
  • Schlichtungspartner: Salzburger Lokalbahnen
  • Zeitraum: 11. Jänner 2007 bis 9. März 2007
  • Bundesland: Salzburg
  • Gesetzesgrundlage: BGStG
  • Einigung: Nein

Schlichtungsantrag

Ich war im Jahr 2006 mit dem Stadtbus in Salzburg unterwegs. Ich machte geltend, dass ich als Zivilbehinderter keine Freifahrt erhalte. Ich fühle mich gegenüber Kriegsbeschädigten, blinden bzw. stark sehbehinderten Personen diskriminiert, weil diese unentgeltlich befördert werden.

Anmerkungen/Bewertung

Die Salzburg AG bestritt, dass Gratisfahrten gewährt werden. Inhaber eines Behindertenausweises der Stadt Salzburg erhalten eine Fahrpreisermäßigung. Das Verkehrsunternehmen stellt Ersatzansprüche bei der Stadt Salzburg als “Tarifbesteller”.

Bewertung durch Gerhard Kohler

Auf meine Argumentation wurde nicht eingegangen und der Status quo der Beförderungsbedingungen für behinderte Menschen wurde seitens der Salzburg AG als rechtens betrachtet. Ich bin mit dem Ergebnis der Schlichtung deshalb nicht zufrieden, weil ich es nach wie vor als Ungleichbehandlung betrachte, wenn Salzburger behinderte Menschen kostenlos befördert werden und nicht Salzburger für die gleiche Leistung bezahlen müssen.

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