- SchlichtungswerberIn: Martin Ladstätter
- Unterstützt von: Mag. Volker Frey
- Schlichtungspartner: ÖBB-Personenverkehr AG
- Zeitraum: 18. Jänner 2007 bis 2. April 2007
- Bundesland: Wien
- Gesetzesgrundlage: BGStG
- Einigung: Ja
Schlichtungsantrag
Ich habe per e-Mail am 9. November 2006 eine Bahnfahrt über das MobilitätsCallCenter (MCC) von Wien nach Berlin und zurück bestellt. Ich war erstaunt über den mir genannten Preis.
Hintergrund: Die ÖBB bietet um teilweise sehr wenig Geld (Genannt wurden beispielsweise ab 29 Euro nach Berlin; nur eine Richtung) Reisen an. Je näher das Abreisedatum (und wahrscheinlich je besser die Buchungslage) umso höher der Preis. Ich hätte zwar kein Ticket um 29 Euro bekommen, aber ein recht billiges.
Da ich aber diesen genannten Nachtzug nicht verwenden kann (ich habe mich vorher extra telefonisch beim PV-Behindertensprecher erkundigt), habe ich mir vom MCC eine Verbindung zuweisen lassen. Meine Überraschung war doch sehr groß, dass mir schlussendlich ein wesentlich höherer Preis genannt wurde, der zudem auch noch deutlich über den zu diesem Zeitpunkt beworbenen Preisen im Internetangebot der ÖBB lag.
Ich verstehe natürlich, dass noch nicht alle Fernverkehrszüge der ÖBB barrierefrei zugänglich sein können. Was ich aber mittelbar diskriminierend empfinde ist, dass ich dieses Versäumnis der ÖBB auch noch mit deutlich höheren Fahrkosten bezahlen muss als ein nichtbehinderter Fahrgast. Schlussendlich wurden mir für die Hin- und Rückfahrt insgesamt knapp mehr als 200 Euro verrechnet.
Ich habe zur Sicherheit im Angebot nachgesehen, ob es zu meinem Bestellzeitpunkt buchbare Plätze gegeben hätte und mir diese Bildschirminformation abgespeichert und ausgedruckt. Ich hätte das Angebot nutzen können und wäre billiger gefahren.
Einerseits geht es mir um eine Klarstellung der Diskriminierung und andererseits um die Findung einer Lösung in dieser Frage der Benachteiligung.

Schlichtungsvereinbarung
- Die Vertreter der ÖBB werden bis 31.3.2007 bekanntgeben, ob Herr Ladstätter ein schriftliches Entschuldigungsschreiben erhalten wird.
- Die Vertreter der ÖBB werden bis zum 31.3.2007 bekanntgeben, ob die ÖBB Herrn Ladstätter den materiellen Schaden ersetzen werden.
- Im Falle einer positiven Entscheidung der Punkte 1 und 2 (schriftliche Entschuldigung und Schadenersatz werden geleistet) verzichtet Herr Ladstätter auf immateriellen Schadenersatz.
- Im Falle einer positiven Entscheidung der Punkte 1 und 2 (schriftliche Entschuldigung und Schadenersatz werden geleistet) ist eine Einigung erzielt und die Ansprüche aus dem Vorfall sind bereinigt und verglichen.
- Die Antwort der ÖBB ergeht per Mail.

Anmerkungen/Bewertung
Die ÖBB erklärt sich am 27. März 2008 in einem Entschuldigungsschreiben bereit, die tatsächlichen Differenzkosten in Höhe von 114,70 Euro in Form eines Reisegutscheines (Wert 120 Euro) zu übernehmen. Im ÖBB-Schreiben heißt es: “Im Rahmen des Schlichtungsgespräches vor dem Bundessozialamt haben Sie Ihre Verärgerung darüber zum Ausdruck gebracht, dass Sie aufgrund Ihrer Behinderung das Angebot der Sparschiene im Nachtverkehr nach Berlin nicht in Anspruch nehmen können. Ich kann Ihre Verärgerung verstehen.”
Der Vorstandsdirektor der ÖBB-Personenverkehr AG erläutert, dass in den nächsten Jahren barrierefreie Reisezugwagen bei der ÖBB zur Verfügung stehen: “Die voraussichtliche Inbetriebnahme dieser 12 Reisezugwagen ist im Zeitraum 2007 – 2009 vorgesehen. Ich ersuche Sie daher um Verständnis, dass bis zum Einsatz dieser Reisezugwagen keine Möglichkeit zur Nutzung des konkreten Angebotes der SparSchiene Wien – Berlin im Nachtverkehr zur Verfügung steht.”
Abschließend hält er fest: “Unpräjudiziell für unseren Rechtsstandpunkt ist die ÖBB-Personenverkehr AG jedoch gerne bereit, den tatsächlichen Differenzbetrag für die gegenständlichen Tickets in Höhe von 114,70 Euro in Form von Bahngutscheinen (120 Euro) zu übernehmen.”
Bewertung durch Martin Ladstätter
Mir war die Schlichtung persönlich wichtig um aufzuzeigen, dass benachteiligte behinderte Menschen (ich musste länger fahren und umsteigen) nicht auch noch von finanziellen Angeboten ausgeschlossen werden dürfen. Ich hätte zum Zeitpunkt der Buchung als nichtbehinderter Fahrgast 114,70 Euro weniger bezahlt, als mir als Rollstuhlfahrer verrechnet wurde. Mit der Schlichtung bin ich zufrieden, weil die ÖBB dadurch das Problem erkannt und mir das Geld im Form von Bahngutscheinen retourniert haben.