- SchlichtungswerberIn: Max Muster
- Schlichtungspartner: ÖBB-Personenverkehr AG
- Zeitraum: 29. Jänner 2007 bis 3. Mai 2007
- Bundesland: Oberösterreich
- Gesetzesgrundlage: BGStG
- Einigung: Ja
Schlichtungsantrag
Mitte März findet in Hannover eine Messe statt. Aus diesem Grund will ich mit dem Nachtzug, um einen Fahrpreis von 29 Euro, fahren. Da ich Rollstuhlfahrer bin, wurde mir von der ÖBB, mit der Begründung, dass es im Nachtzug ausschließlich Liege- und 6er Kabinenwaggons gibt, mitgeteilt, dass dies aus Sicherheitsgründen nicht möglich sei. Schließlich musste ich ein Ticket zu einem Preis von 59 Euro für den Zug um 12:23 buchen. Hinzufügen möchte ich noch, dass es in den vergangenen Jahren kein Problem darstellte, mit dem Nachtzug nach Hannover zu reisen.
Aus den oben geschilderten Gründen muss ich auch bereits um 10:00 anstatt um 22:23 mit dem Zug von Hannover nach Linz fahren. Auf Grund der vorzeitigen Abreise versäume ich einen vollen Tag bei der Messe. Aus diesem Grund begehre ich von der ÖBB die Differenz des Fahrpreises, die mir durch den Kauf des teureren Tickets erwächst. Wie aus dem dargelegten Sachverhalt ersichtlich, werde ich auf Grund meiner Behinderung diskriminiert.
Schlichtungsvereinbarung
Die ÖBB gibt bekannt, dass das Kontingent der Fahrkarten zum Preis von 29 Euro zum Zeitpunkt der Ticketbestellung bereits erschöpft war. Aus Gründen der Kulanz erhält Herr Mustermann einen Gutschein in der Höhe von 30 Euro.
Der Schlichtungswerber gibt noch bekannt, dass er mit dem Service der ÖBB betreffend die Beförderung von behinderten Personen sehr zufrieden ist.