Trotz Anmeldung eines Rollstuhlplatzes nicht informiert

  • SchlichtungswerberIn: Katharina Zabransky
  • Unterstützt von: Martin Ladstätter
  • Schlichtungspartner: ÖBB-Personenverkehr AG
  • Zeitraum: 29. August 2006 bis 13. November 2006
  • Bundesland: Wien
  • Gesetzesgrundlage: BGStG
  • Einigung: Ja

Schlichtungsantrag

Ich hatte vor, am 7. August 2006, um 9:34 Uhr mit einem rollstuhlgerechten Waggon von Wien Westbahnhof nach Attnang Puchheim zu fahren. Ich benütze einen Rollstuhl.

Bereits am Donnerstag, den 3. August 2006, hatte ich für unsere Gruppe (neben mir und einer Begleitperson war auch noch ein zweiter Rollstuhlfahrer dabei) Fahrkarten beim Schalter am Wiener Westbahnhof gekauft und uns beim Infopoint für die Hilfeleistungen (Hublift) angemeldet. Der ausgemachte Treffpunkt am 7. August war 9:10 Uhr (Abfahrt um 9.34 Uhr). Der Ort – wie immer – der Infopoint.

Die Voranmeldung für den Hublift ist deswegen notwendig, weil die Fahrzeuge der ÖBB nicht barrierefrei zugänglich sind. Die ÖBB müssen daher zum Ein- und Aussteigen einen Hublift bereitstellen. Die ÖBB schreibt dazu auf ihrer Homepage: „Damit wir alle erforderlichen Maßnahmen organisieren können, sollte die Anmeldung längstens drei Tage vor Reiseantritt erfolgen. Natürlich wird eine Anmeldung für eine Reise auch innerhalb dieser drei Tage entgegengenommen.“

In Begleitung von zwei Bediensteten bestieg ich, mithilfe des Hubliftes, den Zug. Ich stellte fest, dass der Waggon nicht rollstuhlgerecht war und entschied mich, nicht mit diesem Zug zu fahren. Wir begaben uns zurück zum Infopoint, wo ich mit einem Angestellten des Schlichtungspartners telefonierte.

Er teilte mir mit, dass der geplante rollstuhlgerechte Waggon defekt wäre. Dies sei um 8 Uhr festgestellt worden. Ein anderer rollstuhlgerechter Waggon könnte erst in zwei Stunden zur Verfügung stehen. Ich zog es vor, den nicht rollstuhlgerechten Zug um 10:34 Uhr, der in einer Stunde fahren würde zu benützen, da ich nicht zwei Stunden verlieren wollte. (Wir hatten nur einen Kurzurlaub von 3 Tagen geplant).

Im Waggon saßen wir zu zweit im Bereich zwischen Eingangstüre in den Zug und der Eingangstüre in den Fahrgastraum des Waggons. So versperrten wir für andere Fahrgäste den Eingang in den Zug und den Weg zwischen den Waggons, also auch den Zugang zur Toilette. Die Dame mit dem Buffetwagen konnte nicht an uns vorbeigelangen, also die Gäste nicht bedienen. Auch die Lärmbelästigung in diesem Bereich des Zuges ist äußerst unangenehm.

Als ärgerlich und kritikwürdig empfinde ich auch die Tatsache, dass man beim Infopoint nichts über das Nichtvorhandensein des rollstuhlgerechten Waggons gewusst hatte und uns also auch nicht darüber informiert hatte. Weiters verstehe ich nicht, warum uns niemand vom ÖBB MobilitätsCallCenter (MCC) – dort werden die angemeldeten Hilfeleistungen organisiert – telefonisch benachrichtigt hat.

Es ist nicht einzusehen, warum behinderte Reisende viele Stunden – teilweise Tage vorher bescheid geben sollen – die ÖBB, aber über Ausfälle keine Verständigung an ihr bekannte Reisende geben. Die ÖBB Personenverkehr AG hat daher im Juni 2006 bekannt geben, dass nun bei Ausfällen von rollstuhlgerechten Waggons die angemeldeten Reisenden „sobald wie möglich verständigt“ werden UND ihnen „in diesen Fällen Alternativen vorgeschlagen werden“. Beides ist bei mir nicht passiert.

Die ÖBB Personenverkehrs AG hat es somit unterlassen, „durch zumutbare Maßnahmen zumindest eine maßgebliche Verbesserung der Situation der betroffenen Person im Sinne einer größtmöglichen Annäherung an eine Gleichbehandlung zu bewirken“, wie es im § 6 Abs 3. BGStG heißt.

Sie hat es daher unterlassenen, rechtzeitig zu benachrichtigen und Alternativen vorzuschlagen. Unter rechtzeitig verstehe ich 8 Uhr, weil ich dann noch entscheiden hätte können, wann ich zum Bahnhof fahre. Für mich ist diese Vorgehensweise der ÖBB äußerst diskriminierend und ich erbitte mir eine ausführliche Erklärung und eine Entschädigung.

Schlichtungsvereinbarung

Die ÖBB entschuldigt sich und gibt bekannt: Hinkünftig werden die Info-Points in den internen Anmeldeprozess für mobilitätseingeschränkte Reisende aufgenommen. Dadurch sind auch diese Daten in der Datenbank der Mobilitätsservicezentrale enthalten und die angemeldeten Reisenden können bei einem etwaigen Waggonausfall verständigt werden.

Es wird ein Schreiben für die zuständigen ÖBB-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfasst, welches gemeinsam mit der Schlichtungswerberin erstellt wird. Das Schreiben begann mit: “Anlass dieser Info ist ein Schlichtungsverfahren nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, welches durch ein Fehlverhalten seitens der ÖBB im Zusammenhang mit einer mobilitätseingeschränkten Reisenden (die sich dadurch diskriminiert sah), ausgelöst wurde. …”

Die Informationen zur Anmeldung werden auch auf der ÖBB Homepage bekanntgegeben.

Auszug Infoblatt der ÖBB zur Anmeldung
BIZEPS

Anmerkungen/Bewertung

Die Schlichtungswerberin wollte nach Zusendung eines Blumenstraußes sowie Reisegutscheine in Höhe von 100 Euro die Schlichtung beenden, als ihr fast exakt die gleiche Diskriminierung nochmals passierte. Nun drängte sie mit Nachdruck auf eine generelle Regelung und die Durchführung von internen Maßnahmen bei der ÖBB.

Bewertung durch Katharina Zabransky

Ich freue mich, dass ich etwas verändern konnte. Ich glaube auch, dass ich mit dem Schlichtungspartner Glück hatte und hoffe, dass es ein Mittel war, auf dem Weg zu verlässlichen Angeboten der ÖBB.

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