Ungenügende ÖGS-Dolmetschung

  • SchlichtungswerberIn: Sandra Schügerl
  • Schlichtungspartner: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
  • Zeitraum: 31. Juli 2006 bis 7. November 2006
  • Bundesland: Wien
  • Gesetzesgrundlage: BGStG
  • Einigung: Ja

Schlichtungsantrag

Die Antragstellerin fühlt sich in ihren Sprachrechten in Bezug auf ÖGS übergangen und diskriminiert. Sie bekamen in den Vorjahren und bekommen auch ab 1.1.2006 nicht alle Unterrichtsfächer in ÖGS angeboten. Es gibt keine ÖGS-Dolmetscherinnen bzw. Stützlehrerinnen mit ÖGS-Kompetenz, um die Unterrichtsinhalte, gleichwertig wie andere Schülerinnen mitverfolgen zu können.

Schlichtungsvereinbarung

Das BMBWK bietet an, dass durch geeignete Maßenahmen des gezielten Ressourceneinsatzes unter spezieller Konzentration auf jene Fächer, in denen die Schülerinen maturieren möchten, sichergestellt wird, dass die Unterrichtsinhalte in ausreichendem Ausmaß vermittelt werden. Das BMBWK sagt zu, die aufgezeigte Situation betreffend Latein zu prüfen (lehrkraft erkrankt? Fördermaßnahmen?). Es werden dazu gesonderte Gespräche zwischen den Schülerinnen und der Schulbehörde stattfinden und geeignete Vereinbarungen getroffen werden.

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