Veranstaltungstickets sind nicht online buchbar

  • SchlichtungswerberIn: Markus Ladstätter
  • Unterstützt von: Martin Ladstätter
  • Schlichtungspartner: Ticket Express GesmbH
  • Zeitraum: 5. Jänner 2007 bis 1. März 2007
  • Bundesland: Wien
  • Gesetzesgrundlage: BGStG
  • Einigung: Ja

Schlichtungsantrag

Ich wollte zu Weihnachten jeweils 2 Karten (1x Rollstuhlplatz, 1x Begleitperson) für „Afrika, Afrika“ sowie für „Nussknacker“ im Internet bestellen, allerdings bietet mir der Schlichtungspartner nicht die Möglichkeit dazu. Man kann zwar die Kategorien selber buchen, doch Rollstuhlplätze sind nicht buchbar. Ich muss also per Telefon bestellen oder bei einer Vorverkaufsstelle die Tickets kaufen.

Außerdem scheinen nur wenige Personen in der Tickethotline dazu befähigt zu sein, Rollstuhlplätze zu verkaufen. Ich musste es an mehreren Tagen probieren, bis ich endlich die richtige Person am Telefon hatte. Dies war mühsam und für mich nervend und benachteiligend.

Das heißt im „Fall Nussknacker“: Zuerst habe ich versucht, online zu bestellen, danach habe ich die dort angegebene Telefonnummer angerufen (96 0 96), das erste Mal am Montag den 18. Dezember 2006, um 18:27, das zweite Mal am Mittwoch den 20. Dezember 2006, um 17:08. Beide Male bekam ich diese Antwort auf meine Bitte hin Rollstuhlkarten zu kaufen: „Die Dame, die das kann, ist nicht da.“ (Es wurden zwei Ansprechpartner genannt)

Bei meinem dritten Versuch wurde mir überhaupt mitgeteilt, dass die Rollstuhlkarten nicht direkt bei ihnen gekauft werden können, sondern bei der Firma Duo Production.

Da ich also diese Karten nicht über ihr Onlinesystem bestellen konnte, habe ich etwas gestöbert auf der Internetseite des Schlichtungspartners und keine einzige Veranstaltung gefunden, bei der ich Rollstuhlplätze über die Internetseite bestellen kann. Da ich allerdings für jede Kategorie bei den jeweiligen Events Sitzplätze bestellen könnte, fühle ich mich diskriminiert, da nicht auch „Rollstuhlplatz“ als Kategorie angeboten wird. Außerdem könnte dies bei sehr beliebten Veranstaltungen dazu führen, dass ich gar keinen Platz mehr bekomme, weil ich zu spät per Telefon durchkomme. Mehrkosten durch die Telefonate entstanden mir auch. Weiters war der Bestellvorgang ziemlich nervend.

In einer Presseaussendung vom 9. November 2006 teilte der Schlichtungspartner mit: „Seit diesem Herbst sind wir mit einem neuen Internetauftritt im Web vertreten.“

Seit dem 1. Jänner 2006 ist das Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft, welches auch Internetauftritte umfasst. Daher fühle ich mich durch des Schlichtungspartners Internetauftritt diskriminiert, da ich keine Karten online erwerben kann. (Das ist aber nicht der einzige Mangel an dem neuen – nicht barrierefreien – Internetauftritt, soviel nur am Rande.)

Laut der Unternehmensinformationen, auf dessen Internetseite ist er auch kein kleines Unternehmen, er beschäftigt ungefähr 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter alleine in Wien.

Ich zitiere wieder aus deren Pressemitteilung vom 9. November: „Mit über 3 Millionen verkauften Karten jährlich für mehr als 11.500 Events und rund 2.100 Verkaufsstellen sind wir Österreichs führende Vertriebsmarke von Eintrittskarten.“

Ich erwarte mir die Möglichkeit, selbstständig und gleichberechtigt Karten für Rollstuhlplätze bestellen zu können. Da mir dies – wegen organisatorischer Mängel und einer nicht barrierefreien und nutzbaren Seite – vorenthalten wird, fühle ich mich diskriminiert und schlechter behandelt.

Schlichtungsvereinbarung

  1. Die Firma Ticket Express wird bis 28.2.2007 auf der Homepage einen Hinweis darüber anbringen, wie der Bestellvorgang bei der Bestellung von Rollstuhlplätzen vor sich geht. Der Hinweis wird auf der Startseite angebracht werden. Der Hinweis wird auch bei den einzelnen Veranstaltungsinformationen ab dem 28.2.2007 (mit Preishinweis) angebracht werden.
  2. Karten für Rollstuhlplätze können ab sofort per e-mail gebucht werden
  3. Ein schriftliches Entschuldigungsschreiben hinsichtlich der falschen Telefonauskünfte bzgl. der Buchung von Afrika, Afrika und Nussknacker wird bis 28.2.2007 an Herrn Ladstätter übermittelt werden.
  4. Die Firma Ticket Express wird bis 28.2.2007 bekanntgeben, ob und bis zu welchem Zeitpunkt ihrer Homepage barrierefrei gestaltet sein wird.
  5. Die Firma Ticket Express wird bis 28.2.2007 bekanntgeben, ob die Rollstuhlplätze auf dem Saalplan im Internet einsehbar sein werden.
  6. Die Bekanntgabe der Punkte 4 und 5 durch Ticket Express erfolgt per e-mail.
Entschuldiungsbrief oeticket
BIZEPS

Anmerkungen/Bewertung

Am 27. Februar 2007 gab Ticket Express gemäß der Vereinbarung bekannt, dass laut Punkt 4 ein Kurztest von accessible media durchgeführt wurde. “Das Ergebnis wurde an unsere Internetfirma übergeben und eine Analyse unserer Programmierer folgt. Wir werden unsere Website, soweit dies technisch und wirtschaftlich möglich und sinnvoll ist, bis Ende Juni 2007 weitgehend barrierefrei gestalten.”

Zum Punkt 5 wird festgehalten: “Ab sofort werden bei Veranstaltungen, wo ein Saalplan im Internet angezeigt wird und Sitzplätze angeboten werden, die Rollstuhlplätze markiert. Dies gilt für Veranstaltungen, die auf www.oeticket.com in den Verkauf gehen und bei denen die Ticket Express GesmbH auch selbst Rollstuhlplätze anbietet (gilt nicht für Veranstaltungen, wo die Rollstuhlplätze nur über den Veranstalter selbst beziehbar sind – siehe Punkt 2.)

Abschließend hält man fest: “Wir sind uns sicher, dass wir mit diesen Änderungen einen Schritt in die richtige Richtung tun und hoffen, dass wir unseren Willen zur Behebung der Barrieren damit signalisieren können. Wie unter Punkt 4 angekündigt werden wir auch weitere Schritte zur Verbesserung unserer Website in Richtung barrierefreie Buchung identifizieren und nach genauer Prüfung auch umsetzen”.

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