Verbaute Rollstuhlplätze

  • SchlichtungswerberIn: Mag. Andreas Pöschek
  • Unterstützt von: Martin Ladstätter
  • Schlichtungspartner: ÖBB-Postbus GmbH
  • Zeitraum: 25. Jänner 2011 bis 19. Mai 2011
  • Bundesland: Niederösterreich
  • Gesetzesgrundlage: BGStG
  • Einigung: Ja

Schlichtungsantrag

1. Fehlen von Rollstuhlplätzen, obwohl Busse barrierefrei

In den neuen Überlandbussen, die über barrierefreie Hebelifte für Rollstuhlfahrer verfügen und darüber hinaus auch ursprünglich über Rollstuhlplätze (Kennzeichnung durch am Fahrzeug angebrachte Aufkleber – Anzahl der Sitz-/Rollstuhl-/Stehplätze, sowie neue Zulassung nach der EU-Verordnung) wurden die barrierefreien Rollstuhlplätze ausgebaut bzw. mit normalen Sitzplätzen und einem Podest verbaut.

Wenngleich der Bus über den barrierefreien Zugang mit dem Hebelift verfügt und auch als „rollstuhltauglich“ gekennzeichnet ist, ist er für Rollstuhfahrer aufgrund des ausgebauten bzw. verbauten Rollstuhlplatzes nicht nutzbar.

Dieser Umbau von Bussen dürfte System haben. Mir wurde dieses Foto von einer anderen Person zur Kenntnis gebracht.

Ich konnte aus oben genanntem Grund auf meinen täglichen Fahrten zwischen Krems an der Donau und Gföhl bzw. Zwettl/NÖ auf den von der Postbus GmbH betriebenen oder in deren Auftrag geführten Linien die Busse nicht nutzen und war auf kostenintensive Transportmittel angewiesen, wodurch Mehrkosten entstanden.

2. Informationsdefizit im Vergleich zu nicht gehbeeinträchtigten Fahrgästen

Nicht alle Routen der Postbus GmbH oder der in deren Auftrag geführten Linien werden mit barrierefreiem Fahrzeugmaterial betrieben, welches für Rollstuhlfahrer nutzbar ist. Es fahren auf vielen Routen bzw. Linien (unregelmäßig) abwechselnd barrierefreie und nicht- barrierefreie Busse.

Ein NICHT gehbeinträchtigter Fahrgast kann sich über verfügbare Linien und Busse mithilfe des Fahrplans informieren und einen geeigneten Bus für die Fahrt auswählen. Als Rollstuhlfahrer ist mir dies nicht möglich, da zu den im Fahrplan vermerkten Kursen, Linien bzw. Bussen jegliche Information über barrierefreie Beschaffenheit fehlt.

Es ist für mich aus dem Fahrplan nicht ersichtlich, ob ich als Rollstuhlfahrer den Bus nutzen kann oder nicht. Die Informationsbeschaffung über die Barrierefreiheit der Busse ist ein mühsames und zeitaufwendiges Unterfangen mit Telefonaten und Anfragen bei verschiedenen Dienstposten, wodurch einige Tage Planung vor Fahrtantritt erforderlich sind. Spontane oder auch kurzfristige Fahrten sind somit nicht möglich, auch eine generelle Fahrtplanung wird verunmöglicht, da sich Routen ändern können.

Im konkreten Fall muss bei einer Linie zwischen Krems an der Donau und Zwettl/NÖ in drei Dienststellen (Krems, Zwettl, Gmünd) einige Tage im Voraus angerufen werden. Es ist dadurch nicht möglich, bereits barrierefrei ausgestattete Busse auch tatsächlich im Alltag zu nutzen, da die Information über die Verfügbarkeit fehlt und eine Planung somit erschwert bis verunmöglicht wird. Dies betrifft sowohl die elektronische Fahrplanauskunft im Internet als auch gedruckte Fahrpläne und die allgemeine telefonische Fahrplanauskunft. Wegen dieses Mangels an Information bin ich dazu gezwungen, teurere Transportmittel wie Privat-PKW oder Taxi zu nutzen, da die mangelnde Information eine Nutzung der Busse im Alltag bzw. Berufsleben verunmöglicht.

Im Gegensatz zu den beschriebenen Umständen der Linien der Postbus GmbH verfügen andere Teile der ÖBB Holding wie u.a. die ÖBB Personenverkehr AG über geeignete Informationsangebote wie elektronische Fahrplanabfrage und gedruckte Fahrplanwerke, in denen rollstuhlgerechte bzw. barrierefreie Züge und Routen hervorgehoben sind. Aufgrund fortschreitender Einstellung von Nebenbahnen und Umstellung von Zug- auf Busverkehr durch die ÖBB Postbus GmbH kommen dem Linienangebot und den Bussen immer mehr Bedeutung im Überlandverkehr zu.

Rollstuhlplatz in einem Postbus wurde mit Sitzen verbaut
unbekannt

Schlichtungsvereinbarung

  • Sitze und Aufbauten an für Rollstühle vorgesehenen Stellflächen werden bis 1. September entfernt werden
  • Es wird sicher gestellt, dass sich kein Piktogramm „Rollstuhlsymbol“ an einem für nicht RollstuhlfahrerInnen zugänglichen Bus befindet
  • Unter der neuen Hotline „Barrierefreiheit“ 0810 222 333-7 können Fahrten eingeteilt und Information abgefragt werden.

Bewertung durch Mag. Andreas Pöschek

Das Unternehmen zeigte den Willen zur Umsetzung von Barrierefreiheit in der künftigen Busflotte und die Demontage der derzeit blockierten Rollstuhlplätze.

Erste Erfahrungen nach der Schlichtung zeigten ein gutes und vor allem im Alltag für Rollstuhlfahrer brauchbares Bild zu den Anmeldungen und der Information rund um die barrierefreien Kurse auf den Linien.

Leider hat sich heute, 2013, dieses Bild verschlechtert. Nach Auflösung des Postbus-eigenen Callcenters und Zusammenlegung mit der ÖBB Personenverkehr ist es wieder zu einem undurchschaubaren Dschungel an Kompetenzen, Desinformation und keiner brauchbaren Umsetzung einer barrierefreien Nutzung der bereits bestehenden barrierefreien Busflotte gekommen.

Aus der 24-h-Anmelderegelung wurde eine 2-Werktage-Regelung. Auch wenn Postbus angibt über 50 % der eingesetzten Busse sind barrierefrei, kann ohne vorhandenem Wissen über den Standort und Einsatz der barrierefreien Busse kein Rollstuhlfahrer eine Fahrt zeitnah planen.

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