Verletzungen beim Umsetzen erlitten

  • SchlichtungswerberIn: Reinhard Rodlauer
  • Unterstützt von: Martin Ladstätter
  • Schlichtungspartner: Flughafen Wien AG
  • Zeitraum: 10. March 2009 bis 12. May 2009
  • Bundesland: Wien
  • Gesetzesgrundlage: BGStG
  • Einigung: Ja

Schlichtungsantrag

Ich fühle mich vom Flughafen Wien Schwechat diskriminiert, weil offensichtlich kein funktionierender Prozess beim Umgang mit behinderten und mobilitätseingeschränkten Kunden vorhanden ist, sowie das Personal nicht über die körperlichen Voraussetzungen und Schulungen verfügt. Ich erlaube mir folgende Beispiele anzuführen:

Rückflug am 7. Dezember 2008

Bei meinem Rückflug aus Berlin am 7. Dezember 2008 mit der Flugnummer AB 8358 Q TXL VIE wurde ich von zwei Mitarbeitern der Security Service GmbH von meinem Sitzplatz abgeholt. Ein Mitarbeiter stellte sich hinter meinen Sitz, um mich mit dem so genannten Trapezgriff zu heben.

Leider gelang dies nicht richtig und er konnte nur meine Handgelenke, jedoch nicht den Unterarm, fassen. Als ich ihn darauf hinwies, dass dies so nicht geht, weil er mir dadurch die Handgelenke brechen würde, erklärte er mir, dass sein “Bauch zu groߓ dafür sei und er nicht nach vorne greifen könne.

Hinflug am 31. Jänner 2009

Bei meinem Hinflug nach Teneriffa am 31. Jänner 2009 mit der Flugnummer HG 6732 V VIE TFS wurde ich von zwei Mitarbeitern der Security Service GmbH in das Flugzeug gebracht. Meine Frau machte sich sofort daran, den Rollstuhl flugfertig zusammenzuklappen. Ein Mitarbeiter des Flughafens Wien, der offensichtlich für das Verladen des Rollstuhls zuständig war, fragte meine Frau, ob die Batterien abgeklemmt sind. Meine Frau bejahte dies und wies auch darauf hin, dass das Bedienelement ebenfalls abgesteckt worden ist, damit nichts passieren kann.

Der Mitarbeiter wollte jedoch unbedingt überprüfen, ob die Batterien abgeklemmt sind. Dies war nicht mehr möglich, da der Rollstuhl schon flugfertig zusammengeklappt und das Boarding bereits im Gange war. Daraufhin entbrannte eine Diskussion zwischen dem Mitarbeiter des Flughafens Wien und meiner Frau, in der der Mitarbeiter des Flughafens meiner Frau mitteilte, dass er so den Rollstuhl nicht verladen könne.

Meine Frau erwiderte daraufhin, dass er, wenn das so sei, mich wieder aus dem Flugzeug holen solle und mit einer entsprechenden Schadensersatzforderung an den Flughafen Wien rechnen kann. Der Mitarbeiter verschwand und kam wieder nach einigem Hin und Her. Zwischenzeitlich hatte er offensichtlich auch mit dem Piloten der Maschine telefoniert, mit dem ich nach der Landung in Teneriffa über dieses Problem sprach, und sagte meiner Frau, er könne es nicht verantworten, den Rollstuhl einzuladen, beziehungsweise wenn er es tun würde, hätte er dabei Bauchweh.

Als zwei andere Mitarbeiter kamen, die in der Zwischenzeit offensichtlich das restliche Gepäck in das Flugzeug geladen haben, entspannte sich die Situation auf einmal. Die beiden Mitarbeiter hatten offensichtlich mehr Kenntnis der Sachlage und wiesen ihren Kollegen darauf hin, dass es jetzt offensichtlich an der Zeit war, den Rollstuhl einzuladen, was dann auch geschah. Es war ein sehr stressreicher Reisebeginn für mich und meine Frau.

Wenn man sich vorstellt, dass einem von einem Flughafenmitarbeiter angedroht wird, dass der Elektrorollstuhl nicht in den Urlaub mitgenommen wird, fehlt es offensichtlich an der notwendigen Sensibilität für dieses Thema.

Rückflug am 14. Februar 2009

Bei meinem Rückflug von Teneriffa, 14. Februar 2009, mit der Flugnummer HG 6733 V TFS VIE, werde ich wieder von Mitarbeitern der Security Service GmbH von meinem Sitzplatz im Flugzeug abgeholt. Leider versuchte der kleinere der beiden, mich am Oberkörper zu nehmen.

Er stellte sich wie üblich hinter meinen Sitz und versuchte, den Trapezgriff bei mir anzuwenden. Leider war dies nicht möglich, da er nicht die notwendigen körperlichen Voraussetzungen für diese Arbeit hatte. Auf einmal probierte er, mit seinen beiden Händen einfach unter meine Arme zu fahren und mich so in die Höhe zu heben.

Was passierte war, dass meine Hände in die Höhe klappten und mir Verletzungen am linken Oberarm, wie in den beiliegenden Fotos zu sehen, zugefügt wurden. Ich wurde dann von beiden Mitarbeitern über die gesamte Sitzreihe gezerrt, bis ich auf dem mitgebrachten Stuhl, halb ausgezogen, Platz fand.

Aufgrund meiner beruflichen Tätigkeit weiß ich, dass der österreichische Zivil-Invalidenverband Schulungen für Mitarbeiter durchführt. Deshalb habe ich eine entsprechende Anfrage an den österreichischen Zivil-Invalidenverband gestellt. Dieser schickte meine Anfrage anonymisiert an den Flughafen Wien weiter. Leider kam eine nicht zufriedenstellende Antwort retour. Aufgrund meiner Verletzungen am linken Oberarm und der wenig kooperativen Antwort an den österreichischen Zivil-Invalidenverband fühle ich mich ebenfalls diskriminiert.

Verletzung nach mißglückter Hilfeleistung
Rodlauer, Reinhard

Schlichtungsvereinbarung

  • Der Schlichtungspartner erklärt sich nur für den Termin 1 und 3 zuständig, Termin 2 fällt in die Zuständigkeit des Flughafen Wiens. Dieser Vorfall wird aus der vorliegenden Schlichtung auf Wunsch des Schlichtungswerbers vorerst ausgeklammert.
  • Der Schlichtungswerber fordert eine Zahlung von insgesamt 2000 € (welche er zu gleichen Teilen an NGOs spendet) sowie eine
  • Adaptierung des Schulungsprogramms der Mitarbeiter unter Einbeziehung von dazu zuständigen NGOs. Die Wahl der NGOs obliegt dem Schlichtungspartner.

Anmerkungen/Bewertung

Die Flughafen Wien AG hat den Schlichtungsantrag an die Firma VIAS (Vienna International Airport Security Services) weitergeleitet.

Bewertung durch Reinhard Rodlauer

Aus meiner Sicht war die Schlichtung sehr erfolgreich und ich denke, dass die Flughafen Wien AG einen ersten positiven Schritt in Richtung neuen Umgang mit behinderten und mobilitätseingeschränkten Menschen gesetzt hat. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die geforderte Einbeziehung der Vertreter der behinderten Menschen auch Realität wird.

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