Verschlechterung der Zugänglichkeit

  • SchlichtungswerberIn: Klaudia Karoliny
  • Schlichtungspartner: Heindl GmbH
  • Zeitraum: 6. Februar 2014 bis 14. März 2014
  • Bundesland: Oberösterreich
  • Gesetzesgrundlage: BGStG
  • Einigung: Nein

Schlichtungsantrag

Seit dem Umbau des Geschäfts Bandagist Heindl in der Sonnensteinstraße 1, 4040 Linz, hat sich die Eingangssituation für RollstuhlfahrerInnen erheblich verschlechtert. Früher führte ein ebenerdiger Zugang ins Geschäft. Mit einem Hydraulik-Lift kam man in den Verkaufsbereich. Jetzt muss man eine lange und steile Rampe erklimmen, um ins Gebäude und in den Geschäftsbereich zu gelangen. Ein weiterer Kritikpunkt gilt der Situation von Verkaufsgesprächen, z.B. über Inkontinenz, die auch nach dem Umbau des Geschäftes sozusagen „im offenen Raum“ stattfinden müssen. Darüber hinaus ist das Verkaufspult für KundInnen im Rollstuhl viel zu hoch und es kommt vor, dass man übersehen wird. Ich habe zu allen Punkten im Zeitraum von ca. einem Jahr einige Male persönlich hingewiesen und scheute auch die Vorsprache bei der Geschäftsinhaberin nicht. Diese sicherte mir zu, sie lasse sich – insbesondere was den Verkaufsbereich und die Verkaufssituation angehe – etwas einfallen. Passiert ist nichts. Ich fühle mich als Kundin missachtet und diskriminiert, was zum Schlichtungsantrag führte.

Bewertung durch Klaudia Karoliny

Ich war über die beim Schlichtungsgespräch an den Tag gelegte Präpotenz des Geschäftsführers der Fa. Heindl GmbH schockiert, der meine Kritikpunkte von Anfang an unter den Tisch kehrte und mich als Person und Kundin der Fa. Heindl nicht ernst nahm. Wie er sagte, „sitze er am längeren Ast und müsse sich von mir nichts sagen lassen“. Deshalb kam es schlussendlich bei der Schlichtung zu keiner Einigung. Auch wenn jetzt innerhalb des Verkaufsbereiches ein kleines Plätzchen in Tischhöhe für RollstuhlfahrerInnen zum Unterschreiben frei gemacht wurde, fühle ich mich als Kundin nicht erst genommen.

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