Versperrte Eingangstür bei stufenlosem Eingang

  • SchlichtungswerberIn: Klaudia Karoliny
  • Schlichtungspartner: Restaurant Promenadenhof
  • Zeitraum: 3. Februar 2009 bis 23. Februar 2009
  • Bundesland: Oberösterreich
  • Gesetzesgrundlage: BGStG
  • Einigung: Ja

Schlichtungsantrag

Ich bin zur Fortbewegung auf einen Rollstuhl angewiesen. Beim Besuch des Promendenhofes am 30.1.09 um 14:30, zusammen mit meiner Freundin, musste ich feststellen, dass die barrierefreie Türe ins Lokal abgesperrt war. Der Tisch war reserviert u. es wurde bei der Anmeldung darauf aufmerksam gemacht, dass eine Frau im Rollstuhl dabei sein wird. Die Dame am Telefon wies meine Freundin darauf hin, dass sie ins Lokal gehen müsse, damit mir dann die rolligängige Türe aufgesperrt wird. Meine Freundin – selbst kleinwüchsig aber keine Rollstuhlfahrerin – hat nichts weiter dagegen eingewandt. Wir sind ja alle schon viel gewöhnt.

Ich hoffte bis zum Einlangen dort, dass die Türe vielleicht doch offen sei, weil das Personal wisse, dass ich im Rollstuhl kommen würde. Es war aber nicht so. Ich stand vor der geschlossenen Türe, auf der ein Hinweisschild angebracht ist, dass RollstuhlfahrerInnen, Eltern mit Kindern im Kinderwagen, sich an die Rezeption wenden sollen. Nicht einmal eine Telefon-Nr. stand drauf. Die Haupteingangstüre zum Lokal bzw. zur Rezeption verfügt über zwei hohe Stufen, keine Glocke. – Ich kann nicht fliegen.

Ich war verärgert darüber und suchte daraufhin gleich das Gespräch mit der Serviererin, die mich schlussendlich ins Lokal ließ. Einige Zeit darauf, kam die Betreiberin zu uns an den Tisch und erklärte mir, ohne Entschuldigung oder Einsehen, dass diese Türe seit ca. 10 Tagen geschlossen ist, weil von der Garderobe teure Jacken und Mäntel gestohlen wurden. Ich wies Sie auf den Umstand hin, dass ich mich diskriminiert fühle und deutete an, dass es nicht wahr sei, dass die barrierefreie Eingangstüre erst seit einigen Tagen geschlossen gehalten wird. Ich war schon einige Male vorher im Promenadenhof, wo es jedes Mal dasselbe war – immer wurde auch die gleiche Ausrede dafür benutzt. Ich habe jedes Mal meine Situation erklärt und dass dies Unrecht sei. Die Inhaberin müsste also längst davon gewusst haben, hat bisher aber in der Angelegenheit nichts unternommen. Deshalb nehme ich die Beleidigung und Diskriminierung nicht mehr weiter hin – möchte, dass es zu einem offiziellen Schlichtungsverfahren kommt. Vor allem finde ich auch die Uneinsichtigkeit der Eigentümerin als eine persönliche Kränkung. Sie geht soweit, dass ihr nicht einmal das Wort Diskriminierung über die Lippen kommen will!

Das Lokal wurde vor noch nicht allzu langer Zeit superschön und nicht gerade um wenig Geld umgebaut (erweitert?). Meiner Meinung nach wären die Kosten für einen passablen, für alle Menschen zugänglichen Eingangsbereich, dem Betreiber zumutbar gewesen. Das Haus gehört anscheinend dem Land OÖ. Vielleicht ist in diesem Fall das Land dafür verantwortlich. Ich sehe es nicht als meine Aufgabe, dies selbst abzuklären.

Eine freundliche und einsichtige Dame (ich weiß leider nur ihren Namen nicht), kam dann scheinbar zu meiner Besänftigung ebenfalls an unseren Tisch, bestätigte, dass Klamotten entwendet wurden und dass aus diesem Grund die Türe zugesperrt ist und bleibt. Sie hat aber wenigstens verstanden, worum es mir geht – überlegte auch gleich Schritte, wie diese Angelegenheit geregelt werden könnte. Sie versprach, dass sofort die Telefon-Nr. auf dem Hinweisschild ergänzt wird, was mir aber zuwenig ist. Sie nahm die Schuld auf sich, dass die Türe heute nicht offen war bzw. kein Personal nach mir Ausschau gehalten hat.

Für mich ist das keine akzeptable Lösung, wenn auch eine freundliche, menschliche Geste!

Schlichtungsvereinbarung

Der Schlichtungspartner sichert zu, dass der barrierefreie Zugang zum Promenadenhof aufgesperrt bleibt.

Bewertung durch Klaudia Karoliny

Ich habe nie am positiven Ausgang dieses Schlichtungsverfahrens gezweifelt, weil die geforderte Maßnahme kaum Kosten verursacht. Hierbei ging es alleine um die Einsicht, dass auch Menschen im Rollstuhl Gäste sind, die ungehindert ins ansonsten rolli-gerechte Restaurant wollen.

Ich bin mit dem Ausgang des Schlichtungsverfahrens zufrieden. Ein wenig verwundert hat mich, dass ich das schriftliche Ergebnis einfordern musste, das für mich so etwas wie einen „Vertrag“ darstellt.

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