Versperrter rollstuhlgerechter Eingang

  • SchlichtungswerberIn: Kornelia Götzinger
  • Unterstützt von: Martin Ladstätter
  • Schlichtungspartner: Coffee Day Gastronomie und Kaffeehandels GmbH
  • Zeitraum: 13. Februar 2008 bis 21. April 2008
  • Bundesland: Wien
  • Gesetzesgrundlage: BGStG
  • Einigung: Ja

Schlichtungsantrag

Ich benütze einen Rollstuhl und fühle mich von Coffee Day diskriminiert.

Bis Mittwoch, den 6. Februar 2008 war der rollstuhlgerechte Eingang in der Filiale Dr. Karl-Lueger-Ring 10, 1010 Wien für mich benützbar und offen.

Heute, Freitag, den 8. Februar 2008 wollte ich wieder diesen Eingang benützen um einen Geschäftstermin wahrzunehmen, doch er war versperrt und es stehen zwei Tische mit Sessel davor.

Durch diese organisatorische Maßnahme ist es mir als behinderte Kundin nicht möglich, die Leistungen des Unternehmens in Anspruch zu nehmen.

Dadurch fühle ich mich diskriminiert und erwarte mir eine umgehende Änderung.

Beide Eingänge von Coffee Day im ersten Bezirk
BIZEPS

Schlichtungsvereinbarung

Im Falle von betriebsbedingten Schließungen einer der beiden vorhanden Türen des Lokals wird nicht jene Türe geschlossen, welche einen barrierefreien Zugang zum Lokal ermöglicht. Dies ist nicht die Türe am Ring, sondern jene um die Ecke. Darauf wird bei der Schließung der Türe am Ring mit einem Schild entsprechend hingewiesen.

Anmerkungen/Bewertung

In einem Fax am 13. März 2008 wurde von Coffee Day – als Reaktion zum Schlichtungsantrag – argumentiert, dass man das Lokal “über den zweiten behindertengerechten Eingang” betreten hätte können und so keine Diskriminierung vorlag. “Der Vorwurf der Antragstellerin ist folglich unbegründet”, schloss der Rechtsanwalt in seinem Schreiben.

Die Schlichtungswerberin teilte daraufhin dem Bundessozialamt mit, dass sie trotz der Vorabinfo des Schlichtungspartners überzeugt ist, “dass ein Gespräch notwendig ist”.

Bei der Schlichtungsverhandlung wurden von Frau Götzinger Fotos von beiden Eingängen gezeigt und dem Vertreter von Coffee Day erklärt, was “barrierefrei” ist und warum ein Eingang mit einer mehreren Zentimeter hohen Stufe nicht “behindertengerecht” ist. Nach einem kurzen Hinweis auf die Bestimmungen der Wiener Bauordnung, verstand er das Problem, sowie die Diskriminierung. Er sagte zu, in Zukunft darauf zu achten, dass der barrierefreie Eingang geöffnet bleibt. Der Schlichtungswerberin reichen diese Zusagen und sie ist mit dem Ergebnis zufrieden.

Coffee Day sagte in der Schlichtungsverhandlung weiters zu, sich über die Zugänglichkeit der drei Wiener Filialen zu informieren, damit dort nicht ähnliche Diskriminierungen auftreten.

Bewertung durch Kornelia Götzinger

Mit der Unterstützung durch eine Vertrauensperson ist die Schlichtung gut über die Bühne gegangen, obwohl im Vorfeld schon wieder einige Missstimmungen mit dem Schlichtungspartner aufgetreten sind.

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