Weihnachts- und Neujahrsbotschaft nicht untertitelt

  • SchlichtungswerberIn: Ing. Lukas Huber
  • Unterstützt von: Martin Ladstätter
  • Schlichtungspartner: Österreichische Präsidentschaftskanzlei
  • Zeitraum: 1. Jänner 2011 bis 28. Februar 2011
  • Bundesland: Wien
  • Gesetzesgrundlage: BGStG
  • Einigung: Ja

Schlichtungsantrag

Ich bin auf der Internetseite www.hofburg.at auf den Weihnachtsgruß von Bundespräsident Dr. Heinz Fischer aufmerksam geworden und wollte das Video betrachten.

Dort steht: „Weihnachtswünsche – Bundespräsident Dr. Heinz Fischer wünscht allen Österreicherinnen und Österreichern schöne Feiertage und alles Gute für das Neue Jahr!“

Als gehörloser Bürger ist diese Seite der Hofburg für mich nicht barrierefrei nutzbar. Das dort angebotene Video ist nicht untertitelt und ich bin daher auf die wenigen Worte neben dem Video angewiesen.

Das ist für mich daher nicht barrierefrei nutzbar und entspricht nach den vor mir eingeholten Informationen nach auch nicht den Bestimmungen des E-Government Gesetzes (Verpflichtung zur Barrierefreiheit von Internetangeboten) sowie dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz.

Da mir die gesprochenen Inhalte des Videos vorenthalten werden, fühle ich mich diskriminiert.

Screenshot Bundespräsident wüscht frohe Weihnachten
BIZEPS

Schlichtungsvereinbarung

Ing. Huber erhält an seine Adresse eine Schreiben der Präsidentschaftskanzlei mit einer Entschuldigung bzgl. des Versehens der Nichtuntertitelung des Weihnachtsgrußes sowie eine Zusicherung der zukünftigen Barrierefreiheit der Website der Präsidentschaftskanzlei.

Mit Zustellung dieses Schreibens bis zum 14.3.2011 gilt eine Einigung erreicht und alle wechselseitigen Ansprüche aus obigem Vorfall nach dem BGStG sind bereinigt und verglichen.

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