Weniger Schuljahre gestattet wegen Behinderung

  • SchlichtungswerberIn: Ruth Renèe Kurz
  • Unterstützt von: Martin Ladstätter
  • Schlichtungspartner: Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
  • Zeitraum: 24. August 2009 bis 22. Oktober 2009
  • Bundesland: Wien
  • Gesetzesgrundlage: BGStG
  • Einigung: Nein

Schlichtungsantrag

Meinem behinderten Sohn Laurent Kurz wurde vom Bildungsministerium (und im Vorfeld vom Stadtschulrat) angedroht, dass mit September 2009 seine Bildung am Standort „Holzhausergasse 5-7“ (Jobfitlehrgang) abgebrochen wird.

Ich erhielt in dieser Angelegenheit einen ablehnenden Beschei am 8. Juni 2009 in dem mir mitgeteilt wurde, dass er gemäß einem Bundesgesetz (genau dem SchUG) jedwede weitere Verlängerung seiner Weiterbildung abgelehnt wurde.

Während meine nicht behinderte Tochter das Recht auf Bildung bis zu 17 Bildungsjahre inkl Sondergenehmigungen hat, ist für mich nicht nachvollziehbar, warum dieses Recht auf Bildung nicht auch meinem behinderten Sohn zugestanden wird.

Für mich als Mutter würde dieser drastische Einschnitt in seiner Weiterbildung bedeuten, dass nicht nur sein beruflicher Werdegang massivst behindert wird bzw. die Tätigkeit am ersten Arbeitsmarkt gefährdet ist. Es würde auch bedeuten, das ich als allein erziehende Mutter plötzlich ausfallsmäßig meine Arbeitsleistung massiv einschränken müsste.

Lazt BGStG § 4 Abs. 2 fühle ich mich daher auch als Mutter diskriminiert und leite daher diese Schlichtung ein.

Anmerkungen/Bewertung

Diese Schlichtung hängt zusammen mit der Schlichtung “Weniger Schuljahre gestattet wegen Behinderung”.

Bewertung durch Ruth Renèe Kurz

Vollkommen jugendfeindliche Vertreter des Stadtschulrat saßen mir gegenüber und die Kommunikation mutete an, als würde man mich als Staatsfeind Nummer 1 erachteten, da ich aufgrund einer massiven Entwicklungsverzögerung + Autismus + Sehminderung meines Sohnes, zumindest das gleiche Maß an Bildung für alle jungen Menschen einforderte, wie allen Jugendlichen ohne Behinderung gewährt wird, wenn ein oder mehrere Klassen wiederholt werden müssen (bis zum 21. Lebensjahr).

Es wurde schon großer Schaden an ihm im Bildungssystem begangen, da massiver Druck ausgeübt wurde, Berufspraktika von 1 Woche, mit 17 Jahren (laut Geburtsurkunde) zu absolvieren. Kein Mensch käme auf die Idee, einen 12 jährigen Menschen in einen Betrieb zu stellen und ihn nach den Kriterien, allgemein üblicher Berufskriterien angehender Lehrlinge zu beurteilen. Die Berufspraktika musste ich organisieren, da seitens des Job Fit Lehrgang, der ihm als einzige Lösung zu Verfügung stand, massiv in Richtung „Beschäftigungstherapie“ gedrängt wurde.

Vollkommen unverständlich war mir die Haltung der „BildungsvertreterInnen“, denn unser gemeinsames Ziel muss sein, Menschen ins Leben zu entlassen, die so wenig öffentliche Mittel beanspruchen, wie möglich. Argumentationsbereitschaft war seitens der „Bildungsvertreter“ nicht zu finden, aber die Anwesenheit von Martin Ladstätter war sehr hilfreich, da ein Mensch an meiner Seite stand, in diesem Moment, einer mehr als kurzen, sachlichen, negativ ausfallenden Abhandlung, die Zukunft eines jungen Mannes betreffend.

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